Geblitzt in 12489 Berlin-Kreuzung Adlergestell/Otto-Franke-Str. Ri. Büchnerweg – Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Polizeipräsidenten in Berlin erhalten, weil Sie hier ein Rotlicht missachtet oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätten?

Dann kann der Bußgeldbescheid teuer werden. Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet 90 € und einen Punkt. Ist die Ampel mehr als eine Sekunde lang rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor und dann sind schon 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig.

Ist die Geschwindigkeit um 21 km/h überschritten ist die Strafe 80 € und ein Punkt, bei 26 km/h zuviel sind es 100 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot. Dies steigt jeweils mit den nächsten 5 km/h zuviel.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. Die Schwächen des kombinierten Messgerätes PoliscanSpeed sind hier der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Es werden kontinuierlich  Laserstrahlen in Bündelform ausgestrahlt. Das ankommende Fahrzeug reflektiert diese und sendet sie an den Blitzer zurück. Dieser kann dadurch die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen und hiermit die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Doch schon nach einfachen physikalischen Gesetzen sind hier Fehler vorprogrammiert. Die Bündelform sorgt für eine Ausweitung der Lichtstrahlen. Diese können daher von verschiedenen Karosserieteilen zugleich zurückgestrahlt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil reflektiert. Dadurch verfälscht sich die Zeitmessung und somit auch Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler vorliegen.

Sehr oft verursachen die Messbeamten Aufbaufehler (etwa die falsche Einstellung des Scanwinkels bei der Wartung) oder werten die Messdaten nicht genau aus. Wird ein solcher Fehler festgestellt, ist das Verfahren einzustellen.

Bei Kolonnenfahrten hat das Gerät häufig Zuordnungsprobleme, dann ist nicht eindeutig zuordbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Dadurch bietet es zusätzliche Angriffspunkte für die Verteidigung.

Deswegen fordert der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung eine Schulung des Personals vor dem ersten Einsatz. Ist eine solche in der Akte nicht dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen (was auch nicht selten der Fall ist). so wird die gesamte Messreihe annulliert. Diese und andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig, und in Berlin erst recht, zu Änderungen der Einstellungen der Ampeln. Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Geräte berücksichtigt werden. Dem ist aber eben nicht immer so. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. 

Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen. Diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Gerade dieses Erfordernis wird nicht immer eingehalten.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Tiergarten nachgewiesen werden kann. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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