Blitzer: B 167, Abschnitt 350, km 1,3, zw. Zerpenschleuse u. Finowfurt, Rtg. Finowfurt!

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Sie sind an dieser Stelle geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen oder gar schon Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat. Dann kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Nach der Statistik sind fast alle Bußgeldbescheide aus unterschiedlichen Gründen angreifbar. Hier sind es aber fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses Gerät gehört seit seiner Markteinführung zu den umstrittensten Messgeräten Deutschlands. Zwar war der Hersteller nach massiver Kritik in der Rechtsprechung gezwungen, die Software auszutauschen. Die spezifischen Fehler bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Das Gerät sendet Laserstrahlen aus. Diese werden von dem Fahrzeug reflektiert und vom Gerät wieder empfangen. Mittel dieser Weg- Zeit- Laser- Impulsmessung wird die Zeit bestimmt, die ein Fahrzeug für die zuvor festgelegte Messstrecke benötigt hieraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Durch die von dem Gerät benutzte Technik ist es aber nicht ausgeschlossen, dass die Reflektion der Laserstrahlen von verschiedenen Karosserieteilen stammt. Die Strahlen  werden jedoch so gemessen, als würden sie vom selben Karosserieteil reflektiert.  Dadurch ist die Zeit- und letztlich Geschwindigkeitsbestimmung verfälscht. Bei ca. 50 % der Messungen stimmen die tatsächliche und die vom Gerät angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ihrer Messung dieser Serienfehler vorliegt.

Der Blitzer misst die mittlere Geschwindigkeit eines Fahrzeugs innerhalb eines bis zu 30 m langen Bereichs. Der größte Teil dieses Bereichs ist aber  auf dem Messfoto gar nicht zu sehen. Erst nach der Messung erfolgt dessen Auslösung. Die Fotodokumentation erfolgt also mit einer Verzögerung. Bei der Berechnung der Fotoauslöseverzögerung geht der Blitzer davon aus, dass das Fahrzeug ab dem Ende der Geschwindigkeitsmesswertbildung bis zum Auslösen des Fotos seine Geschwindigkeit nicht mehr ändert und auch die Fahrtrichtung beibehält. Da also die Geschwindigkeitsmessung und die Fotodokumentation nicht gleichzeitig erfolgen, kann es sein, dass zunächst ein Fahrzeug gemessen wird, sodann aber ein anderes Fahrzeug fotografiert wird. Diese Zuordnungsprobleme sind nicht selten und führen zu einer Einstellung des Verfahrens.

Es sind auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Der Sachverständige (immer ein unabhängiger Experte für Verkehrsmesstechnik)  wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In seinem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin- Charlottenburg und eine Zweigstelle in Cottbus. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.


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