Blitzer - Bei Geschwindigkeitsverstoß kann Beifahrer als Zeuge benannt werden

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Nachdem Betroffene einer Geschwindigkeitsmessung ("Blitzer") Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, kommt es häufig vor dem zuständigen Amtsgericht zu einer Beweisaufnahme. Hierbei wird oft der Meßbeamte zu den Umständen der Messung angehört. Diese Beobachtungen zu entkräften, ist in der Regel nur sehr schwierig möglich. Der Betroffene kann jedoch einen Beifahrer als Zeugen benennen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 07.12.2022 im Beschwerdeverfahren ein Urteil des Amtsgerichts aufgehoben, weil eine Zeugenvernehmung zu Unrecht abgelehnt wurde (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.12.2022 – 2 Rb 35 Ss 587/22).

Das OLG Karlsruhe machte Einschränkungen beim Beweisthema der Zeugin. Soweit die Beifahrerin eine geringere Geschwindigkeit bestätigen sollte, erschien es dem Senat schon wenig plausibel, weshalb ein Beifahrer eine Acht auf die Tachoanzeige gehabt haben sollte. Insoweit bestätigte es die Ablehnung des Beweisantrags durch das Amtsgericht.

Der Beweisantrag war jedoch umfangreicher gestellt worden. Die Verteidigung beantragte die Zeugin auch insoweit zu vernehmen, dass es zum Zeitpunkt der Messung stark geregnet habe, die Verkehrsschilder vor der Messstelle aufgrund starken Regens nicht erkennbar waren und der Messwert bei der Kontrolle nicht vorgezeigt werden konnten ( OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.12.2022 – 2 Rb 35 Ss 587/22).

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies ausdrücklich auf die jedem Beweisermittlungsantrag maßgebliche – Amtsaufklärungspflicht gemäß § 77 Abs. 1 OWiG hin. Demzufolge war es nach dem Beschluss des Oberlandesgerichts nicht von vornherein auszuschließen, dass durch die Aussage der benannten Zeugin die abweichende Angabe des Meßbeamten erschüttert werden könnte, da sich aus den Urteilsgründen nicht ergibt, dass dessen Angaben durch weitere Beweismittel gestützt wurden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im Fahrerlaubnisrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert.

Foto(s): Collection_Stuttgart_Seidaris

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