Blitzer-App auch für Beifahrer verboten

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Bisher war unklar, ob die Benutzung einer Blitzer-App nur dem Fahrer verboten ist.

Das OLG Karlsruhe hat nunmehr am 17.02.2023  durch Beschluss entschieden, dass auch die Benutzung durch die Beifahrerin ein Bußgeld nach sich ziehen kann (2 Orbs 35 Ss 9/23).

€ 100,00 und ein Punkt "in Flensburg" waren die Folge der Nutzung - für den Fahrer.

Im verhandelten Fall hatte ein Mann das Handy der Beifahrerin auf die Mittelkonsole des Autos geschoben. Nach dem Geschwindigkeitsverstoß hatte die Polizei diesen angehalten und die aktive Blitzer-App auf dem Handy der Beifahrerin vorgefunden.

Dieser hatte sich mit der Behauptung entlasten wollen, er haben die Blitzer-App nicht auf seinem Handy installiert und auch nicht aktiviert.

Nach Auffassung des OLG Karlsruhe kommt es auf die Nutzung an. Hier habe der Fahrer das Handy weggeschoben, was auf die Verwendung der App durch ihn hinweise.

Gerne verteidigen wir Sie bei Geschwindigkeitsverstößen und sonstigen Verkehrsordnungswidrigkeiten. 

Oft gibt es, wenn das Punktekonto noch nicht gefüllt ist, Fälle, bei denen nicht alle Verteidigungsmaßnahmen ausgeschöpft werden. Droht dann der Entzug der Fahrerlaubnis, ist es oft zu spät.

Droht nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot, so kann dieses bei Härtefallgründen unter Verdoppelung der Geldbuße meist vermieden werden, selbst wenn die Messung keine Fehler aufweist.

Ob jedoch ein solcher Fehler vorliegt oder welche Verteidigungsmöglichkeiten sonst bestehen, zeigen wir Ihnen  gerne auf, nachdem wir für Sie die amtliche Ermittlungsakte angefordert und ausgewertet haben.

Hätte die Beifahrerin das Handy überhaupt entsperren müssen? Gerne beraten wir Sie über Ihre Rechte und Pflichten auch präventiv!


Foto(s): pexels.com/Erik Mclean

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