Blitzer in Eppstein, B455, Höhe Einmündung Bezirksstraße, spanische Einfädelspur- Bußgeld verhindern!

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In Eppstein wird auf der Bundesstraße 455, in Höhe der Einmündung Bezirksstraße auf der sogenannten spanischen Einfädelspur, die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h kontrolliert. Zuständig für die Überwachung und die anschließende Ahndung von Verstößen ist die Ordnungsbehörde der Burgstadt Eppstein.

Gerade diese spezielle Einfädelspur ist verkehrstechnisch anspruchsvoll. Fahrzeuge müssen hier nicht nur ihre Geschwindigkeit anpassen, sondern gleichzeitig auf den fließenden Verkehr achten. Solche komplexen Verkehrssituationen erhöhen das Risiko, dass Geschwindigkeitsmessungen ungenau oder fehlerhaft durchgeführt werden.

Zum Einsatz kommt ein Einseitensensor vom Typ ESO 3.0, ein Gerät, das für sich genommen bereits eine Reihe technischer Schwächen aufweist. Vor diesem Hintergrund bestehen bei dieser Messstelle besonders gute Erfolgsaussichten, sich gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich zu verteidigen – insbesondere mit anwaltlicher Unterstützung durch einen erfahrenen Spezialisten wie Rechtsanwalt Andreas Junge.

Funktionsweise des Einseitensensors ESO 3.0

Das Messsystem ESO 3.0 arbeitet mit Infrarot-Lichtschranken, die in einem Sensormodul am Fahrbahnrand untergebracht sind. Sobald ein Fahrzeug den Messbereich passiert, durchschneidet es nacheinander mehrere Lichtstrahlen. Aus den jeweiligen Zeitabständen errechnet das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit.

Die Besonderheit beim ESO 3.0 ist, dass es sich um eine streckenbezogene Messung handelt. Die Geschwindigkeit wird nicht an einem festen Punkt ermittelt, sondern über eine kurze Strecke hinweg berechnet. Dabei wird zusätzlich ein Beweisfoto aufgenommen, auf dem das Fahrzeug und in der Regel auch der Fahrer erkennbar sind.

Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung mit ESO 3.0

So präzise die Technologie auf den ersten Blick erscheinen mag – die Praxis zeigt, dass gerade das ESO 3.0-System äußerst anfällig für verschiedene Fehlerquellen ist.

Eine fehlerhafte Aufstellung des Sensors gehört zu den häufigsten Problemen. Schon minimale Abweichungen in der Neigung oder im Winkel der Sensoranordnung können dazu führen, dass Fahrzeuge nicht korrekt erfasst werden oder falsche Geschwindigkeiten berechnet werden.

Auch die regelmäßige Kalibrierung des Geräts ist zwingend erforderlich. Wird diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder dokumentiert, ist die gesamte Messung angreifbar.

Hinzu kommt, dass das System Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Messergebnisse haben kann, insbesondere in Situationen mit mehreren Fahrzeugen auf der Einfädelspur. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs dem Betroffenen zugeordnet wird.

Weitere typische Störquellen sind äußere Einflüsse wie Regen, Nebel, Verschmutzungen oder Blendungen durch Sonnenlicht, die die Lichtschrankenmessung erheblich beeinflussen können. Gerade an einem verkehrsreichen Übergang wie der spanischen Einfädelspur sind solche Störungen nicht selten.

Ein weiterer Kritikpunkt am ESO 3.0 ist die fehlende vollständige Transparenz der Messdaten. Ohne die vollständigen Rohmessdaten bleibt eine unabhängige Überprüfung der Messung erschwert – was in einem gerichtlichen Verfahren zugunsten des Betroffenen ausgelegt werden kann.

Alle diese Fehlerquellen lassen sich durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten nachweisen. Damit wird die Grundlage geschaffen, um den Bußgeldbescheid anzufechten und eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen.

Warum sich hier ein Einspruch besonders lohnt

Die Vielzahl möglicher Fehler bei der Messung mit dem ESO 3.0 in einer komplexen Verkehrssituation wie der spanischen Einfädelspur macht die Erfolgschancen eines Einspruchs besonders hoch.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit Jahren auf Verkehrsrecht spezialisiert und bundesweit als Verteidiger in Bußgeldverfahren tätig. Durch seine umfassende Erfahrung kennt er die technischen Schwächen der eingesetzten Messgeräte genau. In Zusammenarbeit mit unabhängigen Sachverständigen deckt er Fehler in der Messung auf und setzt sich gezielt für die Rechte seiner Mandanten ein.

Seine Mandanten profitieren von seiner exakten, strategischen Arbeitsweise und seiner konsequenten Ausrichtung auf die erfolgreiche Anfechtung von Bußgeldbescheiden.

Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung

Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, entstehen keinerlei Kosten. Auch eine mögliche Selbstbeteiligung wird nicht geltend gemacht. Damit ist der Einspruch vollständig kostenfrei.

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme

Über das Kontaktformular auf anwalt.de kann einfach und bequem eine Anfrage gestellt werden.

Direkte Anfragen können per E-Mail an junge@jhb.legal gesendet werden.

Telefonisch ist die Kanzlei unter 03039839032 erreichbar.

Bei dringenden Fragen, auch außerhalb der Bürozeiten, steht die Telefonnummer 01792346907 zur Verfügung.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein ausgezeichneter Verteidiger, wenn es darum geht, fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen rechtlich erfolgreich anzugreifen. Wer einen Bußgeldbescheid aus Eppstein erhalten hat, sollte die Erfolgschancen eines Einspruchs in jedem Fall prüfen lassen. Die Erfolgsaussichten sind hier besonders hoch.

Foto(s): Andreas Junge

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