Blitzer prüfen lassen (v.a. bei LED): BAB 60, Mainz-Hechtsheim – km 15,1 – Richt. Bingen – 80er-Zone

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Der stationäre Blitzer steht seit dem Jahr 2017 hinter der Weisenauer Brücke und vor dem Hechtsheimer Tunnel, genauer gesagt etwa 400 m vor der Abfahrt Hechtsheim-Ost. Das Tückische an dieser Messstelle: Gemessen wird mit einem Einseiten-Sensor vom Typ ES 3.0 des Herstellers eso GmbH in einem Abstand von nur etwa 70 m hinter dem maßgeblichen 80er-Schild – voran stehen Schilder mit der Aufschrift „100“

Es ist somit nicht verwunderlich, dass von ca. 70.000 täglich vorbeifahrenden Fahrzeugen im Durchschnitt etwa 500 bis 1.000 Fahrzeuge pro Tag geblitzt werden. 

Wenn die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer, die dem Polizeipräsidium Rheinpfalz zugeordnet ist, dann Anhörungsbögen oder gar Bußgeldbescheide versendet, heißt es darin regelmäßig wie folgt: 

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, am ... um ... Uhr in Gem. Mainz, BAB A 60, Höhe Km 15,1, FR: Bingen als Fahrer des ..., amtliches Kennzeichen ... folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § 24/§ 24a/§ 24c StVG begangen zu haben: 

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um ... km/h. 

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h.

Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): ... km/h.

Berücksichtigte Toleranz: ... km/h

...

Beweismittel: Zeuge, ES 3.0, Filmnr.: ..., Bildnr.: ...

Mancherorts wird am Stammtisch die Auffassung vertreten, gegen derartige Messungen könne man ohnehin nichts machen – doch weit gefehlt!

Gerade im Jahr 2021 ist aus unserer Sicht eine ungewöhnliche Anhäufung von Einstellungen der geführten Bußgeldverfahren an dieser Messstelle festzustellen (siehe unseren dazu erstellten Rechts-Tipp: "UPDATE: Blitzer bei Mainz, BAB 60 (km 15,1) - auffällig viele Verfahrenseinstellungen (2021)").

Bei dem hier zum Einsatz gekommenen stationären Einseitensensor fällt immer wieder auf, dass die nach dem Mess- und Eichgesetz zu fordernden Nachweise über durchgeführte Wartungen, Reparatur- oder sonstige Eingriffe am Messgerät nicht ausreichend vorhanden sind. 

Ebenfalls kristallisierte sich bereits häufiger in den von uns geprüften Fällen heraus, dass das Messfoto der Fotoeinrichtung selbst nach Maßnahmen zur optischen Anpassung das Kennzeichen nicht eindeutig erkennen ließ.

Das sog. Phänomen des vorauseilenden Schattens kann bei der eingesetzten Mess-Technologie dazu führen, dass ein links hinter dem eigenen Fahrzeug mit höherer Geschwindigkeit fahrendes Fahrzeug wegen des an die linke Leitplanke geworfenen Schattens eine Messung der lichtsensor-gesteuerten Anlage auslöst und dass der Messwert dann dem auf der Mittelspur fahrenden, langsameren Fahrzeug zugeschrieben wird.

Brandaktuell: Die renommierten und intensiv mit uns zusammenarbeitenden Sachverständigen der Fa. VUT haben gemeinsam mit anderen technischen Experten nun den Beweis dafür erbracht, dass es bei Fahrzeugen mit gepulstem LED-Tagfahrlicht oder auch LED-Hauptscheinwerfern zu Messfehlern kommen kann. 

Untypische Ausschläge im Signalverlauf der Messungen im Bereich des Frontscheinwerfers werden – entgegen anderslautender Darstellungen – vom Messgerät nicht selbsttätig erkannt und ausgefiltert. Es können nach derzeitigem Kenntnisstand mindestens bis zu 12 km/h zu viel angezeigt werden, eventuell auch noch mehr. 

Einzelheiten können in unserem Rechtstipp „Sachverständige beweisen: Einseitensensor ES 3.0 misst Geschwindigkeit bei LED-Scheinwerfern falsch!“ nachgelesen werden.

Wir prüfen nicht nur die Akte auf Vollständigkeit, sondern (ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen) auch die digitalen Messdaten auf Richtigkeit hin. Natürlich gehören verjährungsrechtliche Überprüfungen ebenso zu dieser umfassenden Verteidiger-Tätigkeit, wie auch Überlegungen dazu, ob überhaupt eine Identifizierung des Fahrers bzw. der Fahrerin möglich ist. 

Falls es bereits zu Voreinträgen in Flensburg gekommen sein sollte, hinterfragen wir, ob zeitnah mit Punktetilgungen zu rechnen ist und inwiefern zeitliche Verzögerungsmaßnahmen beispielsweise die Anordnung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung verhindern können.

Ihre Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für unseren gemeinsamen Kampf gegen Punkte in Flensburg und Geldbußen sowie für den Erhalt Ihrer Mobilität. 

Insbesondere bei Fahrzeugen mit LED-Technik stehen aus hiesiger Sicht die Chancen auf das Aufdecken eines Messfehlers recht gut.

Dr. Sven Hufnagel

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dr. jur. Sven Hufnagel ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen, insbesondere den Erhalt der Mobilität, spezialisiert, und weist 18-jährige Erfahrung aus mehreren tausend geführten Bußgeldverfahren auf. Er ist bundesweit an allen Behörden und Gerichten in Bußgeldsachen tätig. 

In der großen „Focus-Anwaltsliste“ wurde er in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 sieben Jahre hintereinander als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ aufgeführt.

Weitere Informationen: www.fahrverbot-rechtsanwalt.de und www.anwalt-strafrecht.com


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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