Geblitzt in Mainz, Gem. Mainz, auf der BAB 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen- Bußgeld verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vorgeworfen? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß teuer werden. Aber zu Ihrem Glück findet die Messung hier mit einem Lichtschrankenmesssystem statt. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messsystem anerkannt, jedoch sind seine zahlreichen Fehlerquellen mit Hilfe von Experten von Verkehrsmesstechnik nachweisbar.

Das Messsystem ist einfach erklärt. Die Messung erfolgt mit Hilfe von Laserstrahlen, welche die Fahrbahn im rechten Winkel überqueren. Aus der Zeit, die für das Passieren der einzelnen Strahlen gebraucht wird, kann das Gerät die gefahrene Geschwindigkeit errechnen.

An dieser Messstelle wird aber häufig der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt. Die dadurch hervorgerufenen "Schrägmessungen" führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach der Geschwindigkeitsberechnung. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, sobald sich mehrere Messobjekte im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Befindet sich das Auto in einem schrägen Winkel, etwa während eines Überholvorganges, kommt es ebenfalls zu Verfälschungen bei der Geschwindigkeitsbestimmung.

Nicht selten ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann muss die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt werden.

Schon diese kleine Fehlerauswahl zeigt, dass sich ein rechtliches Vorgehen auf jeden Fall lohnt.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





Foto(s): andreas junge

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