BMW 5er-Baureihe und X3 von aktueller Rückrufaktion betroffen

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Aktuell werden viele BMW-Fahrer zu einer Rückrufaktion aufgefordert. In dem Zuge bietet es sich an, entsprechende Fahrzeuge auf das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung überprüfen zu lassen. Denn es gibt erhebliche Verdachtsmomente für viele Motorentypen mit Euro 5- als auch Euro 6-Norm.

Neben der Daimler AG und der Audi AG steht auch die deutsche Premiummarke BMW im Verdacht, durch Software-Updates auf die Reduzierung von Stickoxiden bei Dieselmotoren hingewirkt zu haben. BMW hat Abgasmanipulationen bei seinen Fahrzeugen stets zurückgewiesen, aber aktuell erhalten viele BMW-Fahrer ein Schreiben der BMW AG, in dem sie zu einer Rückrufaktion unter dem Code 0013450300 aufgefordert werden.

Betroffen sind unter anderem die BMW-Baureihen 5 und X3. Hintergrund ist laut Schreiben die Möglichkeit eines Fahrzeugbrands, der durch zündfähige Ablagerungen in der Sauganlage ausgelöst werden könnte. Als Lösung bietet BMW ein Software-Update zur Neuprogrammierung des Steuergeräts an. Laut Kraftfahrt-Bundesamt sind in Deutschland gut eine halbe Million BMW-Fahrzeuge von einem Fahrzeugbrand bedroht.

„In dem Zuge bietet es sich daher an, entsprechende Fahrzeuge auf das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung überprüfen zu lassen. Denn es ist nach heutigem Stand davon auszugehen, dass der Motor N47 und der Nachfolger B47 betroffen sind. Höchstwahrscheinlich bezieht sich die Manipulation durch thermische Fenster damit auch auf Euro 6-Fahrzeuge mit zwei und drei Litern Hubraum. Damit sind zahlreiche Fahrzeuge aus so gut wie allen Baureihen betroffen. Dazu gehören Modelle wie 320d Limousine, 320d Touring, 325d Touring, 520d Limousine und 520d Touring“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Der Hintergrund: Vergangenes Jahr hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bereits den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 (Limousine und Touring) 3.0 Diesel Euro 6 angeordnet, weil die Behörde bei den Fahrzeugtypen jeweils unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hatte. Mittlerweile gibt es erhebliche Verdachtsmomente auch für weitere Motorentypen, sowohl mit Euro 5- als auch mit Euro 6-Norm.

„Geschädigte Verbraucher sollten als im BMW-Dieselabgasskandal nicht zögern. Wie bei Betrugshaftungsklagen gegen die Volkswagen AG, die Audi AG und die Daimler AG werden auch BMW-Halter im Dieselabgasskandal entschädigt, wenn illegale Abschalteinrichtungen nachgewiesen sind“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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