BMW und der Diesel-Abgasskandal – was ist zu beachten ?

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Nicht nur der VW-Konzern, sondern auch BMW ist vom Abgasskandal betroffen. Ende Juli waren 12.000 Fahrzeuge der 5er- und 7er-Reihe der ausgelaufenen Baureihen 2012-2017 betroffen:

  • BMW M550d xDrive Limousine (Produktion 03/2012–10/2016)
  • BMW M550d xDrive Touring (Produktion 03/2012–02/2017)
  • BMW 750d xDrive (Produktion 07/2012–06/2015)
  • BMW 750Ld xDrive (Produktion 07/2012–06/2015)

BMW musste bereits 8,5 Millionen Euro an Schadensersatz bezahlen. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft München I liege eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung durch fehlerhafte Daten vor.

In der 12-seitigen BMW-Präsentation „Diesel USA – SCR-System“ unterscheide BMW laut Focus (s. focus.de) zwei „Betriebsmodi“ bei der Abgasreinigung. Im „Füllstandsbetrieb“ wird angeblich ein optimaler Wirkungsgrad erreicht. Bei höheren Abgastemperaturen wechsele das Steuergerät dagegen in den „sogenannten Online-Dosiermodus“, bei dem der AdBlue-Einsatz gedeckelt werde. „Nachteilig ist ein geringerer Wirkungsgrad in dieser Betriebsart“, heiße es (focus.de).

Eine weitere Folie zeige, wie im „Bereich Emissionszyklen“ genügend AdBlue verwendet wird, um die Stickoxide herauszufiltern. Außerhalb des Prüfbereichs sei die AdBlue-Menge aber plötzlich gedeckelt, unabhängig vom Abgasausstoß. Als technische Erklärung für die Deckelung habe BMW unter anderem schädliche Ablagerungen notiert.

BMW kommt mit dem Bußgeld im Übrigen deutlich besser davon als Volkswagen. Der VW-Konzern musste allein 2018 eine Milliarde Euro beziehungsweise 800 Millionen Euro Bußgeld wegen Verletzung der Aufsichtspflichten zahlen. Für BMW ist das Strafverfahren des Skandals zwar erledigt.

Seit November 2018 wird auch ein Softwareupdate seitens BMW angeboten. Etwaige technische Probleme bei der Abgasrückführung sind jedoch auch nach dem Update möglich. Soweit Sie betroffen sind, sollten Sie einen im Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

Der Verfasser Rechtsanwalt Steffgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, ist seit Jahren mit mehreren hundert Fällen des Abgasskandals persönlich befasst. Er hat auch Klagen gegen BMW vertreten. Rechtsanwalt Steffgen kennt die örtliche Rechtsprechung vieler Gerichte bis zum Oberlandesgericht München in Bayern und Baden-Württemberg persönlich. Das persönliche Gespräch zwischen Anwalt und Mandant sollte keinesfalls durch einfache Beauftragung von Onlineportalen mit Kanzleien ersetzt werden. Jeder Fall hat nämlich seine Besonderheiten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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