BNP Paribas mit Consors Finanz - sittenwidrige Darlehenszinsen - Betroffene handeln! Anwaltsinfo

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit vielen Jahren ist das Thema aktuell: Mandanten suchen rechtlichen Rat in unserer Kanzlei, da sie Verbraucherkreditverträge oder Baufinanzierungen mit Banken zu sehr hohen Zinssätzen abgeschlossen haben. 

Ihre Fragen sind dann häufig: 

- Zinssätze von 12% pro Jahr oder mehr sind doch Wucher, oder? 

- Ist ein solcher Kreditvertrag nicht rechtswidrig? 

- Wann kann ich nun tun?

1. Von Essen Bank und Consors Finanz immer wieder mit überhöhten Zinssätzen

In der Tat - Verbraucherkredite und Baufinanzierungen können als Wucher angesehen werden, wenn sie zu teuer sind. Dann haben Betroffene die Möglichkeit, überhöhte Zinsen (oder auch an Darlehensvermittler gezahlte Provisionen) zurückzuverlangen. 

In den vergangenen Jahren haben wir etliche vorgelegte Kredit-/Darlehensverträge vorgefunden, bei denen deutlich überhöhte Zinsen im Vergleich zu den marktüblichen Zinsen vereinbart worden sind. Diese Verträge sind dann als sittenwidrig anzusehen.

2. Objektives Missverhältnis

Die Annahme der Sittenwidrigkeit setzt dabei ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung der Bank und der Gegenleistung des Darlehensnehmers voraus. 

Ein auffälliges Missverhältnis liegt dabei nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich dann vor, wenn der Vertragszins relativ rund doppelt so hoch ist wie der marktübliche Effektivzins ist. Der Bundesgerichtshof hat dann in ständiger Rechtsprechung präzisiert, dass ein Zinswucher vorliegt, wenn die relative Zinsdifferenz zwischen Vertrags- und Marktzins zwischen 90 % und 100 % liegt, so etwa BGH Urteil vom 24.03.1988, III ZR 30/87.

Zur Ermittlung, wie hoch marktübliche, durchschnittliche Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei einem vergleichbaren Kredit gewesen ist, kann die sog. MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank (im Übrigen auch im Internet abrufbar) als Maßstab herangezogen werden, was im Übrigen auch deutsche Gerichte in den einschlägigen Gerichtsverfahren tun.

Zur Konkretisierung ein Beispiel aus unseren Akten: Ein Kunde hatte im März 2018 einen Sollzinssatz von 8,81% p.a. für einen Immobiliendarlehensvertrag mit erstrangiger Grundschuldeintragung erhalten. Zu dieser Zeit waren Zinssätze von etwa 2% üblich. Es handelt sich hierbei um eine erhebliche Überschreitung der normalen Zinssätze, die als sittenwidrig angesehen werden kann.

Die ebenfalls notwendig vorliegende sog. "subjektive Komponente" der Sittenwidrigkeit, hier das Ausnutzen der schwächeren Lage des Vertragspartners, wird, wenn der Darlehensvertrag objektiv sittenwidrig ist, vermutet. 

Zu beachten ist jedoch, dass die Höhe des Zinses allein nicht ausreicht, um die Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags festzustellen. Vielmehr müssen die individuellen Umstände umfassend bewertet werden.

Zur Vereinfachung können Sie sich merken: So können aufgrund der extrem niedrigen Marktzinsen bei Baufinanzierungen mit erstrangiger Besicherung aus den Jahren 2016 bis 2021 bereits Zinssätze von mehr als 2,5 bis drei Prozent als sittenwidrig angesehen werden.

2. Rechtsfolgen des Zinswuchers

Rechtsfolge der Sittenwidrigkeit ist die Nichtigkeit des Kreditvertrages, d.h. dieser überteuerte Kreditvertrag entfaltet keinerlei Rechtswirkung. 

Der Darlehensnehmer braucht für die Zeit der Kapitalnutzung keinen Kreditzins zu entrichten, insbesondere auch keinen Zins in marktüblicher Höhe und auch keinen gesetzlichen Zinssatz.

Bezüglich der bereits geleisteten Zinszahlungen steht dem Darlehensnehmer ein Rückzahlungsanspruch zu.

Das empfangene Kapital ist zurückzuerstatten, jedoch nur im Rahmen der vertraglichen Rückzahlungsfristen. 

Anders ausgedrückt:

Für Banken kann die Einstufung eines Darlehens als Wuchergeschäft massive Folgen haben.

Sie müssen die zuviel gezahlten Zinsen erstatten und den Kunden auf dessen Wunsch aus einem laufenden Kredit entlassen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. 

Damit besteht die Chance auf eine günstigere Refinanzierung des überteuerten Darlehens. 

Insbesondere die BNP-Paribas-Gruppe in Deutschland, die mittlerweile einheitlich unter der Marke Consors Finanz (vormals teilweise auch "von Essen Bank") firmiert, ist in der Vergangenheit regelmäßig u.a. mit zu hohen Zinsen aufgefallen.

 3. Fazit: Machen Sie Ihre Rechte geltend!

Überteuerte Kreditverträge könnten den Banken also "auf die Füße fallen", betroffene Verbraucher könnten sich hingegen freuen. 

Machen Sie Ihre Rechte geltend und wenden sich an einen spezialisierten Anwalt!


Wünschen Sie ganz allgemein eine Erst- oder weitergehende Beratung zum Thema Darlehens- und Finanzierungsrecht?

Setzen Sie sich gern mit Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum für eine kostenlose Erstberatung mit uns in Verbindung!

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Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht und damit auf das Darlehens- und Finanzierungsrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. 

Rechtsanwalt Kurdum ist als gelernter Bankkaufmann, zertifizierter Finanzanalyst, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht auch spezialisiert im Darlehens- und Finanzierungsrecht.



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