Amtsgericht München: Kredit- und Kartenvertrag der Commerz Finanz GmbH ist sittenwidrig

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BNP Paribas verliert vor dem  Amtsgericht München: Kredit- und Kartenvertrag der vormals Commerz Finanz GmbH ist sittenwidrig

Verbraucher muss keine Zinsen zahlen. 

Das Amtsgericht München hat der Klage unseres Mandanten auf Rückzahlung der auf einen mit der Commerz Finanz (jetzt BNP Paribas) geschlossenen Karten- und Kreditvertrag gezahlten Zinsen stattgegeben. 

Was war passiert? 

Unser Mandant hatte in einem Möbelhaus Einrichtungsgegenstände gekauft und diese mittels eines sogenannten Kredit- und Kartenvertrages fianziert. Es wurde ihm ein Kreditrahmen in Höhe von € 3.500,- eingeräumt. Dafür sollte er Zinsen in Höhe von 14,84% p.a. zahlen. Wir haben argumentiert, dass der marktübliche Zinssatz zu diesem Zeitpunkt lediglich 6,95% betrug und der Darlehensvertrag damit sittenwidrig ist. 

Die Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht München ist unserer Auffassung gefolgt und hat den Darlehensvertrag als sittenwidrig angesehen, weil ein auffälliges Misserverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliege. Infolge der Nichtigkeit des Vertrages muss unser Mandant nur das Nettodarlehen zurückzahlen, aber keine Zinsen an die Bank zahlen. 

Infolgedessen muss die Bank nun die von unserem Mandanten bereits gezahlten Zinsen zurückzahlen. 

Was soll ich tun?

Haben auch Sie einen Kreditvertrag mit hohen Zinsen abgeschlossen? Dann empfehlen wir Ihnen, von enem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob auch in Ihrem Kreditvertrag sittenwidrig hohe Zinsen vereinbart worden sind. Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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