Bonus.Gold GmbH - Insolvenzgericht eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit Beschluss vom 25.11.2021 hat das Amtsgericht Köln das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bonus.Gold GmbH eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker von der Kanzlei White & Case  bestellt.

Anleger der Bonus.Gold GmbH sorgen sich schon seit längerem um die Herausgabe ihres Goldes. Spätestens seit dem Jahr 2020 häufen sich die Umstände, die deutliche Fragen um die Zukunft des Unternehmens und die dort angelegten Gelder aufwerfen. Genannt werden können u.a.:

- Fehlende Erreichbarkeit des Unternehmens,

- Fehlende Veröffentlichungen von Jahresabschlüssen,

- Hinweis des Wirtschaftsprüfers in dem einzigen bislang veröffentlichen Jahresabschluss (GJ 2017), wonach er nicht ausschließen könne, dass der Jahresabschluss hinsichtlich der darin ausgewiesenen Vorräte fehlerhaft sei, weil er nicht an der Inventur im Ausland teilnehmen konnte und er auch sonst keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte,

- Geschäftsführerwechsel im Jahr 2020, wobei der neue Geschäftsführer seinen Wohnsitz in Großbritannien hat,

- Intransparenz bezüglich des vorhandenen Goldbestands.

"Nachdem schon 2020 massive Anzeichen für eine besorgniserregende Entwicklung bei der Bonus.Gold GmbH vorlagen, überrascht mich die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens nicht“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Wichtig ist jetzt für die Anleger, Ihre Rechte im Blick zu behalten, die Ihnen im Insolvenzverfahren zustehen. Besonders für den Fall, dass das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird, sollten die Anleger gut vorbereitet sein. Spätestens dann gilt es, seine Rechte aktiv wahrzunehmen. Unabhängig davon sollten schon jetzt die in Betracht kommenden Aus- und Absonderungsrechte der Anleger an den Goldwerten geprüft und ggfs. durchgesetzt werden, die zu einer sehr viel besseren Position des Anlegers im Insolvenzverfahren führen können“, so Rechtsanwalt Dr. Greger weiter.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen bietet geschädigten Bonus.Gold-Anlegern an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu bleiben.

Registrierte Anleger erhalten kostenlos weiterführende Informationen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger

Beiträge zum Thema