Bonusverzinsung der BSQ Bauspar AG

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Die BSQ Bauspar AG – welche die frühere Quelle Bausparkasse ist – versprach ihren Kunden häufig eine Bonusverzinsung von 2,75 % auf das bei der BSQ Bauspar AG angelegte Kapital. In Zeiten der Niedrigzinsen versuchen die Bausparkassen, die Verpflichtung zur Verzinsung auszuhebeln, indem sie selbst den Bausparvertrag kündigen.

Die BSQ Bauspar AG kündigt diesen Kunden häufig und behauptet, aus ihren Vertragsbestimmungen im sog. Tarif Q12 ergebe sich, dass der Bonus wegfiele, wenn die BSQ Bauspar AG kündigt. Die BSQ zahlt nur die Basisverzinsung von 2 %, mit der Begründung, der Kunde habe die Einzahlungen auf den Bausparvertrag nicht geleistet – daher sei man zur Kündigung berechtigt gewesen und dies führe zum Wegfall der Bonusverzinsung.

Schaut man sich das Bedingungswerk zum Tarif Q12 genauer an, so stellt man jedoch fest, dass die Regelung, dass der Bonus wegfällt, auf sog. Einmalanleger – die die Mindestsparzeit erfüllen und auch die vorgeschriebene Bewertungszahl erreicht haben – von vornherein keine Anwendung findet. Die Einmalsparer schulden als Voraussetzung des Bonus keine Sparraten.

Beispiel: Ein Anleger wird im Jahr 2007 dazu überredet, einen Betrag von 9.300 € als Einmalbetrag anzulegen. Mit der Bonusverzinsung beläuft sich das Kapital bei eigener Kündigung im Jahr 2012 auf 12.443,13 € – so auch die Beispielrechnung, welche die BSQ bei Abschluss des Vertrags aushändigte. Zahlt der Kunde nun ab 2012 keine Raten mehr ein, so soll der Bonus wegfallen, obwohl bei einer Kündigung durch den Kunden im Jahr 2012 – also nach Ablauf der 7 Jahre Mindesthaltedauer – der Bonus wegen Erreichens der Voraussetzungen „7 Jahre Sparzeit“ und „Bewertungszahl mindestens 160“ ausgezahlt worden wäre. Es fehlen dem Kunden dann rund 2.000 € Verzinsung.

Es hängt sicherlich von dem konkreten Bedingungswerk ab, ob die BSQ im Recht ist. Wenn allerdings der Bonus eine Belohnung für das Belassen des Kapitals für die Mindestspardauer von 7 Jahren ist, also bei den sog. Einmalanlegern, ist die BSQ regelmäßig im Unrecht.

Rechtsanwalt Stephan Lengnick


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