Bürgschaft: Bankbürgschaft für Darlehen – das müssen Sie beachten

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Bürgschaften werden noch immer häufig von Banken gefordert. Gerade für Bankkredite werden diese oft gefordert (Bankbürgschaften). Doch was steckt genau dahinter? Wie „läuft“ eigentlich eine Bürgschaft? Was sind die Hintergründe und auch die Risiken bei einer Bürgschaft?

Warum die Bank einen Bürgen fordert

Bei einem Bankdarlehen hat die Bank das Risiko, dass der Schuldner später – aus verschiedenen Gründen – das Geld nicht zurückzahlen kann.

Die Bank wird also Sicherheiten verlangen. Für die Bank wäre es natürlich von Vorteil, wenn sie das Geld nicht nur vom Schuldner, sondern auch von anderen Personen zurückfordern kann. Und genau das kann sie tun, wenn es einen Bürgen für das Darlehen gibt. Die Bank will sich also schon bei Vertragsschluss für diesen „Fall der Fälle“ absichern wollen und vom Schuldner fordern, dass er jemanden stellt, der eben eine Bürgschaft für das Darlehen übernimmt.

Zwei Verträge

Sollte der Schuldner einen Bürgen finden, schließt die Bank schließt zwei Verträge: erst einmal das Darlehen selbst mit ihrem Schuldner und quasi parallel dazu den Bürgschaftsvertrag mit dem Bürgen.

Was bedeutet eine Bürgschaft für den Bürgen?

Die Bank kann nun nicht nur auf das Vermögen des Schuldners, sondern auch auf das Vermögen des Bürgen zurückgreifen. In aller Regel handelt es sich bei Bürgschaften für Kredite um eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Das heißt, die Bank kann sogar sofort Zahlung vom Bürgen fordern, ohne sich überhaupt an den Schuldner wenden zu müssen.

Aber natürlich kann die Bank auch von dem Bürgen nicht mehr verlangen als von dem Schuldner selbst. Sind also von 100.000 € schon 60.000 € gezahlt, dann kann die Bank – wahlweise – vom Schuldner oder Bürgen 40.000 € fordern. Da es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt, muss der Bürge diese Summe direkt bei Aufforderung der Bank zahlen. Nach dieser Zahlung kann der Bürge versuchen, sein Geld vom Schuldner zurückzuholen. Die Bank hat daran kein Interesse mehr. Diese hat ihr Geld vom Bürgen bekommen. Letztlich hat somit der Bürge und nicht mehr die Bank den „Schwarzen Peter“, sollte der Schuldner nicht mehr zahlen können, wollen oder einfach verschwunden sein.

Was kann der Bürge tun, wenn er zur Zahlung aufgefordert wird?

Das „Drama“ kann der Bürge im Prinzip nur dann vermeiden, wenn die Bürgschaft nicht wirksam ist. Hierzu gibt es tatsächlich die verschiedensten Ansätze. So kann die Bürgschaft selbst Formfehler haben, sodass z. B. auch noch ein Widerruf der Bürgschaft möglich ist. Die Bürgschaft kann unwirksam ein, weil sie sittenwidrig ist. Gemeint sind z. B. Fälle der krassen finanziellen Überforderung des Bürgen, das Ausnutzen der Unerfahrenheit des Bürgen, unzulässige Verharmlosung von Risiken oder die Schaffung einer seelischen Zwangslage für den Bürgen.

Aber auch aus dem Darlehen selbst können Ansätze für den Bürgen resultieren. Dafür braucht er auch nicht die Mithilfe des Schuldners, sondern er kann sich unabhängig vom Schuldner selbst auf diese Fehler berufen.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Mandanten, die planen eine Bürgschaft einzugehen sowie Mandanten, die zur Zahlung aus einer Bürgschaft aufgefordert werden. Die Kanzlei ist deutschlandweit tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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