Bürgschaft kündigen ⚠️ Wie als Bürge zurückziehen?

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Dass das Eingehen eine Bürgschaft gut überlegt sein sollte, wissen viele Verbraucher. Das Beenden einer Bürgschaft kann aus bestimmten Gründen zulässig sein. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, die Bürgschaft aufgrund einer Sittenwidrigkeit zu kündigen.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was eine Bürgschaft ist und welche Kündigungsrechte sich aus dem Bürgschaftsvertrag ergeben. Ferner gehen wir darauf ein, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Bürgschaft beenden können. Sollte es zu Problemen kommen, nehmen Sie am besten die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Beenden einer Bürgschaft ist lediglich unter speziellen Voraussetzungen zulässig

  • Grüden für das Kündigen einer Bürgschaft sind beispielsweise Sittenwidrigkeit oder falls die Hauptforderung erforschen ist

  • Der Widerruf einer Bürgschaft ist eine weitere Möglichkeit, die eingegangene Verpflichtung vorzeitig zu beenden

  • Es existieren zwar manchmal Kündigungsrechte im Bürgschaftsvertrag, jedoch sind diese fast immer an strengere Vorgaben gebunden

Worum handelt es sich bei einer Bürgschaft?

Bevor wir näher auf das Thema Bürgschaft kündigen und Bürgschaft beenden eingehen, möchten wir kurz diese Vertragsart erläutern. Mit der Bürgschaft geht eine Person die Verpflichtung ein, gegenüber dem Gläubiger für Schulden einer anderen Person geradezustehen. Das gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann (oder will).

Auf Grundlage einer Bürgschaft kann es passieren, dass Sie als Bürge in vollem Umfang gegenüber dem Gläubiger für die offenen Schulden haften müssen. Geregelt werden die Bedingungen für gewöhnlich im Bürgschaftsvertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wird.

Gibt es ein Kündigungsrecht im Bürgschaftsvertrag?

In erster Linie kann ein Bürgschaftsvertrag unter der Voraussetzung ein Kündigungsrecht enthalten, falls es sich um eine unbefristete Bürgschaftsverpflichtung handelt. Dann ist eine vorzeitige Kündigung seitens des Bürgen möglich. Allerdings wird diese Art von Bürgschaftsvertrag in der Praxis eher selten abgeschlossen. 

In den meisten Fällen handelt es sich um eine zeitlich befristete Bürgschaft, sodass der Bürgschaftsvertrag dem Bürgen normalerweise kein allgemeines Kündigungsrecht einräumt. Dann müssen spezielle Gründe vorliegen, aus denen Sie die Bürgschaft eventuell beenden können.

Wie komme ich aus einer Bürgschaft raus? 

Es gibt einige Gründe, bei deren Vorliegen eine Bürgschaft vorzeitig beendet wird. Während die Aktion beim Bürgschaft zurückziehen vom Bürgen ausgeht, gibt es darüber hinaus ebenfalls Situationen, die „automatisch“ zum Ende der Bürgschaftsvereinbarung führen. Im Überblick sind es folgende Gründe, bei deren Vorliegen eine Bürgschaft beendet werden kann:

  • Schuldner oder Bürge sterben sowie Wechsel einer Vertragspartei

  • Erlöschen der Hauptforderung

  • Beendigung auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung

  • Ordentliche oder außerordentliche Kündigung

  • Anfechtung

  • Sittenwidrigkeit

  • Widerruf der Bürgschaft

Das Bürgschaft kündigen aus wichtigen Gründen ist immer eine zwingende Voraussetzung, wenn Sie die Bürgschaft beenden möchten. Wir gehen jetzt auf die zuvor genannten Gründe näher ein.

Schuldner oder Bürge sterben sowie Wechsel einer Vertragspartei

Ein naheliegender Grund für das Ende einer Bürgschaft ist der Tod des Bürgen oder des Hauptschuldners. Unter dieser Voraussetzung erlischt die Bürgschaftserklärung automatisch. Gleiches gilt für den Fall, dass es entweder einen anderen Gläubiger oder einen anderen Schuldner gibt. Sollte es zu einem derartigen Wechsel kommen, muss ein neuer Bürgschaftsvertrag abgeschlossen werden. Das wiederum setzt die Zustimmung des Bürgen voraus.

Erlöschen der Hauptforderung

Ebenfalls ein guter Grund für die vorzeitige Beendigung einer Bürgschaft ist das Erlöschen der zuvor bestehenden Hauptforderung. In dem Fall haben Sie als Bürge sogar das gesetzliche Recht, dass die Bürgschaft endet. Das liegt an der sogenannten strengen Akzessorietät, also die Verknüpfung der Bürgschaft an die Forderung. Möglich ist in dem Fall entweder die Erfüllung der Hauptforderung nach § 362 Abs. 1 BGB oder alternativ eine Aufrechnung nach § 389 BGB.

Beendigung auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung

Manchmal wird im Bürgschaftsvertrag festgehalten, dass die Bürgschaft unter bestimmten Bedingungen beendet wird. Das ist in erster Linie bei unbefristeten Bürgschaftserklärungen möglich, die es jedoch nur noch selten gibt. Trotzdem kann selbstverständlich auch im Zuge einer befristeten Bürgschaft zwischen den Parteien vereinbart werden, wann eine Beendigung möglich ist

Ordentliche Kündigung von Bürgschaften

Bürgschaftsverträge können Sie in aller Regel nur dann ordentlich kündigen, wenn es sich um eine zeitlich unbefristete Erklärung handelt. In dem Fall kommt der § 242 BGB zum Tragen. Auf dessen Grundlage haben Bürgen nach Treu und Glauben ein Kündigungsrecht. Es gibt lediglich eine Einschränkung: Die Bürgschaft muss seit 36 Monaten oder länger bestehen.

Außerordentliche Kündigung

Ein weiterer Grund für das Beenden einer Bürgschaft ist die außerordentliche Kündigung. In erster Linie können Sie diese Option durchsetzen, wenn - vor allem auf der Basis § 314 I BGB - das Fortsetzen der Bürgschaft nicht zumutbar ist. Das wiederum nehmen Gerichte in der Regel an, wenn es eine deutliche Benachteiligung aufgrund der Verpflichtungen für den Bürgen gibt. 

Anfechten der Bürgschaft

Eine weitere Option, dir zur vorzeitigen Beendigung einer Bürgschaft führen kann, ist das Anfechten seitens des Bürgen. Allerdings bedeutet das nicht, dass diesem Wunsch immer stattgegeben wird. Vor allem können Sie den § 119 ff BGB entnehmen, ob das Anfechten eine Aussicht auf Erfolg hat.

Chancen bestehen unter der Voraussetzung, dass im Zusammenhang mit der Bürgschaft eine arglistige Täuschung vorliegt. Davon gehen die meisten Gerichte unter der Voraussetzung aus, dass der Kreditgeber gegenüber dem Bürgen ein geringeres als tatsächlich vorhandenes Risiko vorgetäuscht hat.

Sittenwidrigkeit kann zur vorzeitigen Beendigung führen

Ein relativ häufiger Grund für das Kündigen einer Bürgschaft ist deren Sittenwidrigkeit. Im Wesentlichen wird zwischen den folgenden Situationen und Vorgängen differenziert, die zu einer solchen Sittenwidrigkeit führen können: 

  • Bürgschaft würde den Bprgen finanziell über die Maßen beanspruchen

  • Schuldner nutzt emotionale Bindung des Bürgen aus

  • Bürge ist nicht wirtschaftlich und persönlich beteiligt

Der häufigste Grund für die Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft besteht darin, dass eine emotionale Bindung zwischen dem Kreditnehmer bzw. Schuldner sowie dem Bürgen existiert. Diese wird seitens des Schuldners missbräuchlich verwendet. Vereinfacht dargestellt nutzt der Kreditnehmer zum Beispiel die emotionale Nähe seitens des Bürgen aus, damit dieser eine Bürgschaft übernimmt. Derartige Bindungen gibt es insbesondere zwischen den folgenden Personengruppen:

  • Lebens- und Ehepartner

  • Eltern und Kinder

  • Kinder und Großeltern

  • Geschwister

Ebenfalls kann eine Bürgschaft sittenwidrig unter der Voraussetzung sein, dass eine unangemessene Benachteiligung des Bürgen existiert. Das ist gleichzusetzen mit der finanziellen Überforderung, welche Sie als Bürge durch die Verpflichtung innerhalb der Bürgschaft eingehen würden.

Widerruf der Bürgschaft

Sie können eine Bürgschaft nicht nur anfechten oder die Einrede der Sittenwidrigkeit vornehmen. Darüber hinaus ist ein Widerruf unter der Voraussetzung möglich, dass es zum Beispiel eine arglistige Täuschung gegeben hat. Das Widerrufsrecht basiert grundsätzlich vor allem auf § 255 BGB. Sollte sich bei dem Bürgschaftsvertrag um einen Verbrauchervertrag nach BGB handeln und der Vertrag eine entgeltliche Leistung beinhalten, greift dieses Widerrufsrecht.

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Foto(s): 286293517 © Alex, https://stock.adobe.com/


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