Bundesgerichtshof urteilt zu Prämiensparverträgen

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Bundesgerichtshof urteilt zu Prämiensparverträgen

Der Bundesgerichtshof hat in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung am 06.10.2021 – XI ZR 234/20 – einen Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und der Kreissparkasse Leipzig entschieden, der allerdings weitreichende Wirkung für eine Fülle von Prämiensparverträgen haben dürfte. Bundesweit sind in diesem Zusammenhang zahlreiche Rechtsstreitigkeiten zwischen Sparern und Kreditinstituten anhängig. Allein zur Musterklage am Bundesgerichtshof gegen die dort beklagte Kreissparkasse haben sich zwischenzeitlich über 1.300 Betroffene angemeldet. Viele Kreditinstitute haben wegen des anhaltenden Niedrigzinsniveaus in älteren Sparverträgen zugesagte Zinsprämien nicht wie vereinbart an die Sparer ausgekehrt.

Fest steht nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs allerdings nur, dass die dort beklagte Kreissparkasse den Prämiensparvertrag nicht korrekt verzinst hat, was zu Nachzahlungs­ansprüchen der Sparer dem Grunde nach führen dürfte. Um festzustellen, welcher Zinssatz in der Vergangenheit korrekt gewesen wäre, soll ein offizieller Referenzzinssatz der Bundesbank herangezogen werden.

Der Bundesgerichtshof hat aus diesem Grund den Rechtsstreit an die letzte Tatsacheninstanz (OLG Dresden) zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zurückverwiesen.

Weitere Fragen bezüglich der Verjährung und Verwirkung von solchen Nachzahlungsansprüchen, die bereits vor mehreren Jahren entstanden sind, sind ebenfalls noch nicht abschließend entschieden.


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