Burberryinvest: Kaufen Sie dort keine Tiktok-Aktien! Anwaltsinfo

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Aufmerksam geworden durch einen aktuellen Warnhinweis der Bafin, haben wir uns nun ebenfalls die Firma "Burberryinvest" genauer angesehen, die im Übrigen auch unter den Bezeichnungen BBI bzw. BBI Holdings auftritt.

Offensichtlich verfolgt die Firma, die im Netz unter "burberryinvest.com" auftaucht, ebenfalls ein mutmaßlich betrügerisches Geschäftsmodell:

Kaufen Sie bitte dort keine TikTok-Aktien!

So sind der Vergangenheit häufig Meldungen von Betrugsversuchen bekannt geworden, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten worden sind, häufig anlässlich von sog. Kaltakquise-Telefonanrufen. Abgerundet werden solche Angebote, dass der Interessierte solche Aktien dann sogar mit einem beachtlichen Wertabschlag erwerben könne. 

In vorliegenden Fall täuschen die Anbieter dem potenziellen Käufer vor, bei ihnen Aktien der Beijing Bytedance Technology Ltd., gemeinhin als "TikTok-Aktien" bekannt, erwerben zu können.

Warum nun solche Aktien einfach mal so mit einem Wertabschlag an den Mann gebracht werden sollen und der entsprechende Anleger nun per Zufallslos der unsagbare Glückspils sein soll, der hier das vermeintlich große Los gezogen haben soll, bleibt natürlich nebulös.

Und natürlich gibt es auch keine Erklärung dafür.

Außer dass der betreffende Anleger über den Tisch gezogen werden soll.

Wie genau?

Die Aktien werden natürlich nur gegen "Vorkasse" geliefert.

Und nach Zahlung durch den Anleger werden die Aktien schlicht nicht geliefert, und der vermeintliche Verkäufer ist auf einmal von der Bildfläche verschwunden.

"Leider haben wir dies in etlichen Fallgestaltungen schon so häufig in unserer Kanzlei erlebt", so Rechts- und Fachanwalt Christian-Albrecht Kurdum von der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner.

Auf der homepage gibt es kein Impressum, noch sind die Betreiber bekannt

Und nun also wohl dasselbe Geschäftsmodell bei "Burberryinvest", einer Firma mit natürlich klangvollem Namen. Ebenso ist auch deren homepage auf den ersten Blick einnehmen.

Nur - auf der (englisch-sprachigen) Seite gibt es u.a. weder so etwas wie ein Impressum, noch wird die Rechtsform der Gesellschaft angegeben.

Warnhinweis der Bafin

Nach dem Warnhinweis der Bafin hat die Gesellschaft keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Wertpapierinstitutsgesetz. Auch liegt der für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erforderliche Wertpapierprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz nicht vor.

Zum Hintergrund der Regelung zitieren wir die Ausführungen der Bafin:

"In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Art. 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
 
 Im einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.
 
 Für TikTok-Aktien ist kein Wertpapierverkaufsprospekt bei der BaFin zur Billigung eingereicht worden." (Zitat Ende)

Warum unser Hinweis hier?

Bitte machen Sie sich nur eines klar, wenn Sie ernsthaft darüber nachdenken sollten, Aktien von "TikTok" zu zeichnen:

Die Zuteilung von solchen Aktien geschieht sicherlich nicht dergestalt, dass jemand, den Sie überhaupt nicht kennen, Sie unvermittelt am Telefon anruft, um Ihnen Aktien anzubieten, von deren Existenz Sie manchmal bislang noch nicht gehört hatten. Und dies mit einem sagenhaften Preisabschlag.

Wenn Sie sich dies klar gemacht haben, dann wissen Sie, wie Sie sich am Telefon zu verhalten haben.

Und wenn Sie bereits Aktien gezeichnet und den Kaufpreis überwiesen haben sowie nun sehnsüchtig auf die Einbuchung in Ihr Depot warten - ja, dann kontaktieren Sie am besten einen spezialisierten Rechtsanwalt, der versuchen wird, ihr Geld zurückzuholen.

Christian-Albrecht Kurdum, Partner der Berliner Anwaltskanzlei Dr. Späth und Partner: "Wer bei dieser Firma bereits Geld investiert hat, suche sich schleunigst anwaltlichen Rat. Hier liegen die typischen Anzeichen eines klassischen Betrugs vor. Vermeiden Sie jeglichen weiteren eigenen Kontakt mit der Firma. Sichern Sie alle Kontaktdaten, Notizen, mails und sonstigen Informationen aus dem Verkehr mit Burberryinvest. Und wer dort noch nicht investiert hat, aber von Mitarbeitern der Firma kontaktiert wird - lassen Sie bitte bloß die Hände weg!"

Setzen Sie sich gern für eine kostenlose Erstberatung mit uns in Verbindung!

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

10711 Berlin

kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.



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