Bußgeldbescheid – Einspruch ist nicht immer sinnvoll
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Bekanntlich ist nahezu jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft. Auf den ersten Blick erscheint es ratsam, gegen den Bescheid vorzugehen. Tatsächlich rate ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu, keinen Bescheid ohne anwaltliche Prüfung zu akzeptieren. Aber ziehen Sie daraus nicht den Schluss, dass ein Widerspruch immer sinnvoll ist.
Was nach einem Widerspruch geschieht
Ein fristgemäßer eingelegter Einspruch verhindert, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Sie müssen weder die Geldbuße bezahlen noch ein Fahrverbot beachten. Der Vorgang gilt aus juristischer Sicht als noch nicht wirksam.
Üblicherweise prüft die Behörde den Einspruch. Sie kann ihn akzeptieren oder ablehnen. In diesem Fall übergibt Sie das Bußgeldverfahren an die Staatsanwaltschaft. Diese beginnt mit den Ermittlungen und erhebt bei ausreichendem Tatverdacht Klage beim Gericht. Sie müssen sich nun in einer sogenannten Hauptverhandlung verantworten.
Mögliche Szenarien der Hauptverhandlung
Diese drei Optionen sind denkbar:
- Freispruch: Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Tatvorwurf nicht hinreichend bewiesen ist. Der Bußgeldbescheid bleibt unwirksam und Sie müssen weder Gerichts- noch Anwaltskosten bezahlen.
- Einstellung des Verfahrens: Bei mangelnder Beweislast, kann das Gericht auch das Verfahren einstellen. In dem Fall entfallen das Bußgeld und ein eventuell verhängtes Fahrverbot, aber Sie müssen in der Regel Ihre Anwaltskosten tragen.
- Verurteilung: Im schlimmsten Fall kommt das Gericht zu dem Schluss, dass Sie schuldig sind. In der Regel verhängt es härtere Sanktionen, als ursprünglich angesetzt waren.
Fragen Sie vor dem Einspruch einen Anwalt
Jeder kann leicht gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und jederzeit vor Beginn der Hauptverhandlung zurücknehmen. Daher erscheint es logisch, erstmal Einspruch einzulegen und dann den Anwalt zu fragen. Schließlich können Sie das Bußgeld akzeptieren, wenn der Rechtsbeistand dazu rät.
Aber, wenn der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung weitere Straftatbestände auffallen, nützt es nichts, den Einspruch zurückzuziehen. Wenn Sie beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer konsumiert haben, könnte das bei der näheren Prüfung des Falles auffallen. Das hat in der Regel zur Folge, dass zwar der ursprüngliche Tatvorwurf durch das Bußgeld geahndet wird, aber ein weiteres Verfahren eröffnet wird.
Aus diesem Grund rate ich, bevor Sie selbst irgendwelche Schritte unternehmen, mich zu kontaktieren. Im Beratungsgespräch entscheiden wir, ob ein Einspruch die beste Lösung ist.
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