Bußgeldbescheid – Einspruch ist nicht immer sinnvoll

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Als Fachanwalt für Verkehrsrecht empfehle ich, Bußgeldbescheide immer anwaltlich prüfen zu lassen, da fast jeder zweite fehlerhaft ist. Ein fristgerecht eingelegter Einspruch verhindert die Rechtskraft des Bescheids, eröffnet jedoch ein Verfahren, das mit Freispruch, Verfahrenseinstellung oder Verurteilung enden kann. Dabei variieren die Konsequenzen: bei einem Freispruch entstehen keine Kosten, bei einer Einstellung müssen in der Regel Anwaltskosten getragen werden, und eine Verurteilung führt häufig zu strengeren Sanktionen als ursprünglich vorgesehen. Ein voreiliger Einspruch kann nachteilig sein, vor allem wenn die Prüfung des Falls zu weiteren Straftatbeständen führt. Daher rate ich, vor dem Einspruch ein Beratungsgespräch zu führen, um gemeinsam die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

Bekanntlich ist nahezu jeder zweite Bußgeldbescheid fehlerhaft. Auf den ersten Blick erscheint es ratsam, gegen den Bescheid vorzugehen. Tatsächlich rate ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht dazu, keinen Bescheid ohne anwaltliche Prüfung zu akzeptieren. Aber ziehen Sie daraus nicht den Schluss, dass ein Widerspruch immer sinnvoll ist.

Was nach einem Widerspruch geschieht

Ein fristgemäßer eingelegter Einspruch verhindert, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Sie müssen weder die Geldbuße bezahlen noch ein Fahrverbot beachten. Der Vorgang gilt aus juristischer Sicht als noch nicht wirksam.

Üblicherweise prüft die Behörde den Einspruch. Sie kann ihn akzeptieren oder ablehnen. In diesem Fall übergibt Sie das Bußgeldverfahren an die Staatsanwaltschaft. Diese beginnt mit den Ermittlungen und erhebt bei ausreichendem Tatverdacht Klage beim Gericht. Sie müssen sich nun in einer sogenannten Hauptverhandlung verantworten.

Mögliche Szenarien der Hauptverhandlung

Diese drei Optionen sind denkbar:

  • Freispruch: Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Tatvorwurf nicht hinreichend bewiesen ist. Der Bußgeldbescheid bleibt unwirksam und Sie müssen weder Gerichts- noch Anwaltskosten bezahlen.
  • Einstellung des Verfahrens: Bei mangelnder Beweislast, kann das Gericht auch das Verfahren einstellen. In dem Fall entfallen das Bußgeld und ein eventuell verhängtes Fahrverbot, aber Sie müssen in der Regel Ihre Anwaltskosten tragen.
  • Verurteilung: Im schlimmsten Fall kommt das Gericht zu dem Schluss, dass Sie schuldig sind. In der Regel verhängt es härtere Sanktionen, als ursprünglich angesetzt waren.

Fragen Sie vor dem Einspruch einen Anwalt

Jeder kann leicht gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und jederzeit vor Beginn der Hauptverhandlung zurücknehmen. Daher erscheint es logisch, erstmal Einspruch einzulegen und dann den Anwalt zu fragen. Schließlich können Sie das Bußgeld akzeptieren, wenn der Rechtsbeistand dazu rät.

Aber, wenn der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung weitere Straftatbestände auffallen, nützt es nichts, den Einspruch zurückzuziehen. Wenn Sie beispielsweise Alkohol oder Drogen am Steuer konsumiert haben, könnte das bei der näheren Prüfung des Falles auffallen. Das hat in der Regel zur Folge, dass zwar der ursprüngliche Tatvorwurf durch das Bußgeld geahndet wird, aber ein weiteres Verfahren eröffnet wird.

Aus diesem Grund rate ich, bevor Sie selbst irgendwelche Schritte unternehmen, mich zu kontaktieren. Im Beratungsgespräch entscheiden wir, ob ein Einspruch die beste Lösung ist.



Foto(s): Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay

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