Bußgeldkatalog 2020 unwirksam - zahlreiche Fahrverbote auch

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Zum 28. April 2020 wurde der Bußgeldkatalog geändert - verbunden mit massiv erhöhten Bußgeldern und deutlich niedrigeren Grenzen für die Verhängung von Fahrverboten.

Aufgrund einer Panne in der Gesetzgebung scheinen Änderungen des Bußgeldkatalogs 2020 jedoch unwirksam zu sein. Diverse Bundesländer haben bereits die Anwendung des neuen Katalogs ausgesetzt, darunter Hessen und Nordrhein-Westfalen. Bundesverkehrsminister Scheuer hat auch die anderen Bundesländer aufgefordert, entsprechend zu verfahren. Ab sofort solle der neue Bußgeldkatalog nicht mehr angewendet werden.

Das hat jedoch nicht zur Folge, dass gar keine Bußgelder mehr verhängt werden können. 

Vielmehr werden die Bußgelder und Fahrverbote bis auf weiteres wieder nach dem "alten" Bußgeldkatalog verhängt, da eben nur die Änderung unwirksam ist und damit der alte Bußgeldkatalog weiter seine Gültigkeit hat. Die Vorgehensweise ist in den Bundesländern derzeit jedoch noch unterschiedlich, sodass genaues Hinsehen gefragt ist. Wenn Sie sichergehen möchten, dass Ihr Bußgeldbescheid nicht fälschlicherweise nach dem neuen Bußgeldkatalog erlassen wurde, lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Der Bundesverkehrsminister hat übrigens angekündigt, dass er beabsichtigt, mit der "Pannenbehebung" weitere Änderungen aufzunehmen. Seinem Wunsch nach soll es eine Abmilderung der doch teilweise als drakonisch empfundenen Verschärfungen geben, die jetzt unwirksam sind. Insbesondere im Bereich der Fahrverbote soll es wieder ein Stück zurück in den früheren Rahmen gehen.

Foto(s): René Varelmann

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