Änderungen für Immobilien-GbRs kommen 2024

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Ab dem 01.01.2024 führt eine wesentliche Änderung des BGB zu Handlungsbedarf bei Immobiliengesellschaften bürgerlichen Rechts. Ist im Grundbuch als Eigentümerin Ihre Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingetragen oder die Eintragung der Eigentümer enthält den Zusatz „in Gesellschaft bürgerlichen Rechts“, besteht möglicherweise Handlungsbedarf.

Hintergrund ist, dass künftige Eintragungen in das Grundbuch für GbR´s nur noch zulässig sind, wenn die Gesellschaft im neuen Gesellschaftsregister eingetragen ist. Das Gesellschaftsregister ist vergleichbar zum Handelsregister und wird bei denselben Registergerichten geführt. Änderungen im Grundbuch, also z.B.

-    Eintragung von Grundschulden 

-    Eintragung von Dienstbarkeiten

-    Änderung von Nutzungsrechten, Erbbaurechten usw.

-    Änderungen im Gesellschafterbestand (Veräußerung/Tod)

sind künftig nur noch möglich, wenn die GbR bereits im Register eingetragen ist.

Zur Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister bedarf es einer Anmeldung durch alle Gesellschafter in notariell unterschriftsbeglaubigter Form, die der Notar elektronisch zum Registergericht einreicht. Im Gesellschaftsregister werden als Mindestangaben eingetragen:

-    Name der Gesellschaft (mit Zusatz „eingetragene GbR“ oder „eGbR“)

-    Vertragssitz und Anschrift

-    Daten der Gesellschafter

-    Angaben zur Vertretungsbefugnis nach außen

Zu beachten ist, dass die Eintragung je nach Auslastung der Registergerichte einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wenn Änderungen anstehen, sollte man also frühzeitig für die Eintragung gesorgt haben.

Als eingetragene Personengesellschaft gelten auch hier künftig die Regeln des Transparenzregisters. Das bedeutet, dass die wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes elektronisch zum Transparenzregister zu melden sind. Der Eintrag muss stets aktuell gehalten werden. Verstöße können hohe Bußgelder zur Folge haben.

Wenn Sie Gesellschafter einer Immobilien-GbR sind, kann es sinnvoll sein, den Gesellschaftsvertrag zu überarbeiten oder neu zu fassen, um die Gesellschaft den neuen Anforderungen anzupassen.

Falls Sie hierzu Beratungsbedarf haben oder Hilfe bei der Umsetzung benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

René Varelmann, Rechtsanwalt und Notar in Lingen (Ems)



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