BVB Merchandising GmbH – Markenrecht – Abmahnung: Mehrere Abmahnungen und Berechtigungsanfrage am 06.02.2024

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Lange war es still um die markenrechtlichen Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH. In dieser Woche, genauer gesagt am 06.02.2024, wurden uns insgesamt drei Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt. Eine weitere Berechtigungsanfrage fand ebenfalls ihren Weg als Anfrage in unsere Kanzlei.


Im letzten Jahr war es um Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH ein wenig ruhiger geworden. Diese markenrechtlichen Abmahnungen begleiten uns nunmehr bereits seit mehreren Jahren und werden von uns für Mandanten bundesweit vertreten.


1.    Vorgelegte Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH


Die vorgelegten Abmahnungen der BVB Merchandising GmbH betrafen hierbei Angebote auf eBay sowie Kleinanzeige und datieren alle vom 31.01.2024. Gegenstand sind hierbei klassische Merchandisingartikel wie eine Schnullerkette sowie die Rüge des Verkaufes von Tassen. Allen Abmahnungen ist gemein, dass diese die Bezeichnung „BVB“ rügen, indem das entsprechende Kennzeichen einerseits in den Artikelbeschreibungen respektive den Überschriften genutzt wird. Die uns vorgelegten Abmahnungen datieren hierbei alle auf den 31.01.2024.


Was wird in den Abmahnungen konkret gerügt?


Es wird einerseits die Verwendung des Kennzeichens „BVB“ gerügt. Es wird durch den Rechteinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Schließlich werden Rechtsverfolgungskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 € zzgl. Auslagenpauschale zzgl. MwSt., mithin ein Betrag in Höhe von 2.584,09 €, gefordert. Auch werden im Rahmen des Abmahnschreibens Auskunftsansprüche geltend gemacht, wonach Name und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten sowie weiterer Vorbesitzer gefordert werden. Weitere Angaben sollen gemacht werden zu den gewerblichen oder privaten Abnehmern und Auftraggebern sowie zur Menge der ausgelieferten, enthaltenen und bestellten Ware. Ferner wird um Auskunft und Informationen im Hinblick auf die Einkaufs- und Verkaufspreise gebeten. Auch wird die Angabe der Nettoumsätze sowie des konkreten Gewinns gefordert.


Der Grund hierfür besteht darin, dass vom Grunde her im Rahmen der Abmahnschreiben auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.


Soweit der Verstoß zutrifft, wird ausdrücklich die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung in Betracht gezogen werden müssen. Im Regelfall lassen sich die Beträge mit der Gegenseite durchaus verhandeln. Hierbei kommt es jedoch einerseits stets auf die Intensität der Verletzungshandlung an. Andererseits spielen nach unserer Erfahrung auch durchaus die Größe des abgemahnten Händlers eine entscheidende Rolle.


2.    Berechtigungsanfragen


Auch wurde uns eine Berechtigungsanfrage vorgelegt. Gegenstand hierbei ist das Angebot eines Kuscheltiers, welches u. a. mit dem Kennzeichen „BVB“ beworben wird. Bei einer Berechtigungsanfrage handelt es sich um eine Vorstufe zu einer Abmahnung. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird im Rahmen einer Berechtigungsanfrage nicht konkret gefordert. Auch werden und können im Rahmen einer sogenannten Berechtigungsanfrage keinerlei Kosten gefordert werden.


Es stellt sich daher für die Laien häufig die Frage, welches Ziel mit einer Berechtigungsanfrage verfolgt wird. Häufig werden Berechtigungsanfragen dann ausgesprochen, wenn sich die Gegenseite selbst nicht ganz sicher ist, ob in der vorliegenden Konstellation überhaupt ein Verstoß gegeben ist. In diesen Fällen bietet es sich an, mit einer sogenannten vorbeugenden strafbewehrten Unterlassungserklärung zu arbeiten, soweit auch durch den verteidigenden Rechtsanwalt ein Verstoß nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden kann. Dies verhindert zumindest, dass die Gegenseite im Nachgang zur Berechtigungsanfrage eine formelle Abmahnung aussprechen kann, welche mit den bekannten Nebenfolgen versehen ist.


Sollten Sie eine formelle Abmahnung der BVB Merchandising GmbH oder eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir verfügen über eine außergewöhnlich hohe Erfahrung bei der Verteidigung gegen diese Abmahnungen. Diese Abmahnungen werden seit Jahren durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen ausgesprochen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an. Hierzu senden Sie uns die Abmahnung an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unmittelbar unter 02307/17062 an.


Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sind wir auf das Markenrecht hoch spezialisiert. Wir können Ihnen im Regelfall unmittelbar mitteilen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und welche Chancen auf eine Reduzierung oder Eindämmung des entstandenen Schadens bestehen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


UPDATE: Uns wurden sodann in 6. Kalenderwoche insgesamt 7 Abmahnungen sowie eine Berechtigungsanfrage von verschiedenen Mandanten aus dem ganzen Bundesgebiet vorgelegt. Darunter vertreten wir auch zwei Mandanten, in denen Torten Gegenstand der Rüge waren.


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