BVB und Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen ✅ Abmahnung - Kostenlose Ersteinschätzung ✅

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Abmahnung der Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für „BVB“: Die Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen mahnt für die BVB Merchandising GmbH ab. Uns liegt aktuell eine solche Abmahnung aus dem Markenrecht vor. Betroffen ist der Produktbereich der Gesichtsmasken. Die Abmahnung beruht auf den geschützten Marken „BVB“ und „BVB 09“, die als Logo des Fußballvereins bekannt ist.  Außerdem wird eine überragende Verkehrsgeltung und Bekanntheit des BVB erwähnt.

Wir berichten bereits seit einigen Jahren über diese Abmahnungen und vertreten viele Mandanten, die entsprechende Abmahnungen erhalten haben: 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-dres-lohner-fischer-igwecks-collegen-und-bvb-merchandising-gmbh_093323.html


Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung 

Wir kennen die Gegner seit Jahren und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren


Unsere Leistung für Sie

Fachanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist erfahrener Markenanwalt, Spezialist im Markenrecht und bietet betroffenen Unternehmern eine bundesweite Vertretung im Bereich des Markenrechts. Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail


Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt

Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst kostengünstig und zeitnah zu beenden! Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail an info@wd-recht.de. Wir rufen Sie umgehend zurück und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen.


Unterlassungsbegehren

Das Unterlassungsbegehren wird auf die § 14 Absatz 5 MarkenG bzw. § 15  Absatz 4 MarkenG sowie auf § 8 Absatz 1 UWG und § 1004 BGB gestützt. Die bestehende Wiederholungsgefahr kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. 

Eine solche Erklärung liegt der Abmahnung bei. Diese Erklärung enthält neben der Unterlassungsverpflichtung auch weitere Verpflichtungen und sollte daher vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden. Für die Abgabe der Unterlassungserklärung ist eine recht großzügige Frist von zwei Wochen gesetzt, so dass ausreichend Zeit besteht, sich an eine entsprechende Fachkanzlei zu wenden.


Schadensersatz und Auskunft 

Neben der Unterlassungserklärung wird mit taggleicher Frist die Anerkennung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach sowie Auskunft gemäß § 19 MarkenG bzw. den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB zur Bezifferung des Schadens gefordert. Die Auskunft soll die Anzahl der Verkäufe sowie Angaben zu den Einstandskosten, den erzielten Einkünften und den generierten Gewinnen enthalten.

Eine Abmahnung wie diese ist ernst zu nehmen und kann zu hohen Kosten führen, wenn sie ignoriert wird. Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung sollten von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden.


 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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