BWF-Stiftung: Forderungsanmeldungen + erste Klagen eingereicht!

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Berlin, den 17.07.2015: Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat mit Beschluss vom 17.06.2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. eröffnet.

Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist Rechtsträger der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung. Anleger sind inzwischen vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert worden, ihre Forderungen bis zum 05.10.2015 beim Insolvenzverwalter einzureichen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner hierzu: „Anleger sollten auf jeden Fall ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, da nicht auszuschließen ist, dass im Insolvenzverfahren noch diverse Gelder in Form einer Insolvenzquote zurückgeführt werden können.“

Auch wird beim Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – am 04. September 2015 eine Gläubigerversammlung stattfinden, an der auch Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte teilnehmen werden.

Anlegern muss jedoch klar sein, dass alleine über das Insolvenzverfahren nur ein Bruchteil des angelegten Geldes wird zurückgeführt werden können, z. B. alleine wegen des konkreten Verdachts, dass ein Großteil des eingelagerten Goldes Falschgold gewesen sein könnte, wie inzwischen von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde.

Hier sollten die Anleger auch Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen prüfen lassen. Dr. Späth & Partner haben daher bereits vor einiger Zeit die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der Anlage eingereicht.

Dr. Späth hierzu: „Ein Vermittler schuldet eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern diese nicht stattgefunden hat, was immer im konkreten Einzelfall überprüft werden muss, können hier Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Auch schuldet ein Vermittler immer eine Plausibilitätsprüfung der Anlage. Wir haben Zweifel, ob diese Plausibilitätsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.“

Betroffene Anleger der BWF-Stiftung sollten daher keine Zeit mehr verlieren, sondern umgehend ihre Ansprüche geltend machen.

Dr. Späth & Partner beraten Sie gerne.


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