c-date.de: Abbuchung der Interdate SA + Mahnung der Themys & Dyke Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit

Für die Mitgliedschaft auf c-date.de fordert derzeit die Kanzlei Themys & Dyke Betroffene zur Zahlung (vermeintlich) offener Gebühren auf. Wir klären, was es damit auf sich hat und wie Sie sich jetzt richtig verhalten.

Zum Hintergrund

Auf der Seite www.c-date.de heißt es

„liebt, wie ihr es wollt.“

Die Anmeldung sei einfach, die Registrierung kostenlos und alle Nutzer und Bilder seien laut dem Anbieter Interdate S.A. geprüft. In der Tat lässt sich mit wenigen Klicks über die KI bzw. das Registrierungsformular auf der Startseite schnell ein Profil anlegen, man erhält nach Durchlaufen des Assistenten schließlich eine Mail mit Bestätigungslink zum Freischalten. Um die Preise zu erfahren, klickt man derzeit auf „Fragen & Antworten“ oder man muss nach der Registrierung im angemeldeten Zustand auf den Link „Preise“ klicken, derzeit sind die Kosten einer Premium-Mitgliedschaft

„- ab € 71,90 / Monat bei einer Laufzeit von 3 Monaten

- ab € 59,90 / Monat bei einer Laufzeit von 6 Monaten

- ab € 39,90 / Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten“


Doch Achtung: Das Abo verlängert sich fortan automatisch laut der AGB:

„(2) […]Der vom Kunden erworbene definierte Zeitraum, verlängert sich gem. Ziff. 6 (4) automatisch. Der Kunde geht das kostenpflichtige Vertragsverhältnis dadurch ein, dass er seine Zahlungsinformationen eingibt und dem Kauf durch anklicken des Feldes „Zahlung ausführen“ anklickt. […]“ (Stand: März 2024)

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Abbuchungen und Zahlungsaufforderungen

Bei Abbuchungen findet sich meist die Bezeichnung „Interdate S.A.“ oder „Ihr Einkauf bei Interdate S.A.“ oder ähnliches auf dem Kontoauszug wieder. Lastschriftverfahren sind dabei in Zusammenhang mit Online-Dating-Seiten nicht ungewöhnlich. So bucht z.B. die Webbilling AG  für z.B. die Casual Networks B.V. (hier mehr erfahren)Beträge vom Konto ab, dies unter anderem mit Verwendungszwecken wie „casualbill.com“.

Sind sich Betroffene der automatischen Verlängerung des fraglichen Abos nicht bewusst, so ist häufig die erste Reaktion die Rückgabe der Lastschriften bzw. das „Zurückholen“ der Beträge.

Es ist ratsam, solche Abbuchungen nicht ohne vorherige Überprüfung zu stornieren, da dies in der Regel zu teuren Inkassoverfahren und Mahnungen durch Rechtsanwälte führen kann.

Im Idealfall sollten umstrittene Buchungen bereits von einem Anwalt überprüft werden, um eine unangemessene Vorgehensweise zu vermeiden. Gerne können Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung nutzen und die Abbuchungen an uns senden unter: Kontakt | e-commerce-Kanzlei



Zahlungsaufforderung der THEMYS & DYKE Rechtsanwälte

Falls der Betroffene nicht auf Mahnungen oder Inkassoschreiben reagiert, beauftragt die Interdate S.A. aktuell die Anwaltskanzlei Themys & Dyke, um das Geld einzutreiben. Weitere Kosten und Gebühren werden fällig, was den Betroffenen zusätzlich unter Druck setzt. Die Kanzlei Themys & Dyke ist uns dabei hinlänglich bekannt, so fordert Sie z.B. auch Abo-Gebühren für die Howlogic Kft. ein.


Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist, empfiehlt es sich dringend, die Abbuchungen und Forderungsschreiben von einem Anwalt  überprüfen zu lassen, spätestens sobald Sie Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben erhalten haben.



Wir helfen Ihnen!

Sie haben Abbuchungen festgestellt, die Ihrer Meinung nach nicht rechtens sind?

Sie haben Zahlungserinnerungen oder bereits Inkasso- oder Rechtsanwalts-Schreiben bzw. E-Mails erhalten?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil Sie gar nicht wussten, dass sich das Abo mit solchen Kosten verlängert?



Bewahren Sie Ruhe und bezahlen Sie nicht ungeprüft.

Lassen Sie die Forderungen gerne kostenfrei und unverbindlich durch uns überprüfen: Kontakt | e-commerce-Kanzlei

Wir helfen Ihnen gerne.


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © fotomek – stock.adobe.com


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