Cannabisgesetz (CanG): Trotz Bundestag-Entscheidung kein Inkrafttreten zum 01.04.2024?

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KEINE ANRUFUNG DES VERMITTLUNGSAUSSCHUSSES AM 22.03.2024: DAS GESETZ WIRD ZUM 01.04.2024 IN KRAFT TRETEN! 

Der Bundestag hat das Cannabisgesetz in dritter Lesung beraten und verabschiedet. Das Gesetz soll dann zum 01.04.2024 gelten. 

Das Gesetz ist im Bundesrat zwar zustimmungsfrei, jedoch gilt die Anrufung des Vermittlungsausschusses offenbar als überwiegend wahrscheinlich, so berichteten es im Vorfeld der Bundestagsdebatte vom 23.02. übereinstimmend mehrere Medien unter Verweis auf Quellen in den Ausschüssen. 

Verlautbarungen in der Bundestagsdebatte am 23.02. haben bestätigt: Man geht von einer Klärung offener Fragen im Vermittlungsausschuss aus. 

Die Befassung des Bundesrates mit dem Cannabisgesetz wird am 22.03. erfolgen. Im Falle einer Anrufung des Vermittlungsausschusses am 22.03. durch den Bundesrat, wird das Gesetz zum 01.04. nicht gelten.

Vielmehr ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen, der Vermittlungsausschuss kann Änderungen vorschlagen, die dann wiederum im Bundestag zur Abstimmung gestellt werden. Egal ob diese Änderungen angenommen werden oder es bei dem ursprünglichen Gesetzesvorhaben verbleibt, geht das Gesetz dann erneut in den Bundesrat. Dieser kann dann noch Einspruch einlegen, der Einspruch kann wiederum vom Bundestag überstimmt werden. Damit wäre das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. 

Am Ende des Verfahrens wird also die Gültigkeit des Cannabisgesetzes stehen, da sich an den Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag und dem Abstimmungsverhalten der Koalitionsparteien bis zum Ende der Legislatur nichts ändern dürfte. 

Das Inkrafttreten des Cannabisgesetz wäre bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat jedoch frühestens zum 01.07.2024 bzw. zum 01.09.2024 möglich! 


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