Capital Group SP z o. o., Polen: BaFin untersagt Geschäft! Anleger sollten handeln!

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Erneut hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einem Unternehmen das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft untersagt. Diesmal trifft es die Firma Capital Group SP z o. o. mit Sitz in Warschau, Polen. 

Die Bescheide datieren vom 27.09.2019. Die BaFin hat gegenüber dieser Firma sowie gegenüber deren Geschäftsführer Herrn Celal Cakir das Einlagengeschäft untersagt. Zudem wurde die unverzügliche Abwicklung dieses Geschäfts angeordnet.

Die Firma Capital Group SP z o. o. mit Sitz in Warschau betreibt die Homepage www.capgroups.eu. Angeboten werden insbesondere Festgeldanlagen. Zielgruppe sind Anleger im deutschsprachigen Raum. Es wird also das klassische Einlagengeschäft offeriert.

Diese Tätigkeit wurde mit den o. g. Bescheiden der BaFin vom 27.09.2019 untersagt. Eine Überprüfung der BaFin hat ergeben, dass die Firma Capital Group SP z o. o. nicht über die für dieses Geschäft erforderliche Erlaubnis nach dem KWG (Kreditwesengesetz) verfügt. 

Die Firma Capital Group SP z o. o. kann daher aufgrund des Verbotes der BaFin nicht mehr ihrem Geschäft nachgehen, da mit der Verfügung die sofortige Einstellung und Abwicklung der Geschäftstätigkeit (Einlagengeschäft) angeordnet wurde.

Aufgrund dieser Sachlage ist Anlegern, die dieser Firma Kapital zu Verfügung gestellt haben, zu raten, sich zeitnah mit einem auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich sind in solchen Fällen mehrerer Handlungsweisen möglich, jede einzelne ist jedoch einer kompetenten rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.

Die Firma Capital Group SP z o. o. hat ohne die dafür erforderliche Erlaubnis ein Bankgeschäft in Form eines Einlagengeschäfts betrieben und damit das KWG als Schutzgesetz verletzt. Dies führt nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers.

Die Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte vertritt bereits einige Mandanten gegenüber der Firma Capital Group SP z o. o. (Polen) sowie Dutzende weitere Mandanten, die in ähnlich gelagerten Fällen Vermögensschäden erlitten haben. Hierbei handelte es sich immer um Firmen, die ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nach dem KWG, also unerlaubt, Einlagengeschäfte betrieben haben.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

Ihr Vorteil

Wir prüfen im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung zeitnah,

  • welche (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen
  • gegen wen diese bestehen
  • wie diese Ansprüche zeitnah durchgesetzt werden können

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen die Berufsträger der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte über die entsprechende Expertise und können Anleger wirksam bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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