Capitalmarket24.com - Lassen Sie sich bitte nicht darauf ein! Bafin-Warnung und Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Unser Streifzug durch die dubiosen Anbieter von Trading-Möglichkeiten geht auch heute weiter.

Aufgescheucht durch einen weiteren aktuellen Bafin-Warnhinweis habe ich mir mal die Plattform von "capitalmarket24.com" angesehen.

Tun Sie dies auch einmal, bitte.

Was denken Sie?

Naja, eine dieser Seiten, die schnell erstellt sind. Die Fotos komplett unpersönlich, schnell aus dem Netz zusammenkopiert.

Und, wissen Sie mehr über die Betreiber der Firma nach Durchsicht der Seite etc.?

Ich nicht.

Es fehlen u.a. 

- das Impressum

- Angaben über die Rechtsform der Firma

- Angaben über den Geschäftssitz der Firma und eben

- Angaben über die Betreiber der Firma.

Keinerlei Angaben. Ich finde nichts.

Meine Bitte an Sie - Hände weg!

Und ähnlich wie gestern wiederhole ich auch gern hier: Wenn Sie unbedingt traden müssen, dann gehen Sie zu einem der vielen seriösen Anbieter, die es auch in Deutschland gibt, für die ich aber hier natürlich keine Werbung mache.

Übrigens - wie oben bereits erwähnt, warnt die Finanzaufsicht BaFin heute auch vor Angeboten der capitalmarket24.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Die Firma wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

Also nochmal - lassen Sie es bitte bei der Firma sein.

Warum unser Hinweis?

Auch hier quasi in Endlosschleife unser Warnhinweis:

Bitte glauben Sie nicht den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter!

Und wer bereits überwiesen hat, der mache sich klar: Anleger sollten nicht in "die Falle tappen" und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: "Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)".

Anleger bei capitalmarket24.com sollten daher nach Ansicht von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

In dem Fall müssten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und unsere Kanzlei stellt auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum

Beiträge zum Thema