Cashback GmbH – Direkt Invest AG - Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt wegen Betruges

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Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen die Verantwortlichen der Cashback GmbH aus Wernigerode und der Direkt Invest AG mit Sitz in Zypern wegen des Verdachts des Anlagebetrugs. Die Cashback GmbH wie auch die Direkt Invest AG haben ein Anlagemodell angeboten, demzufolge Gewinne von 2 % pro Monat bei einer Laufzeit von 24 Monaten erzielt werden sollten.

Das Geschäftsmodell sollte darin bestehen, kreditbedürftigen Partnern für eine Laufzeit von 4 Wochen Kapital per Lastschrift zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der Besonderheiten beim Lastschrifteinzug stellte die Cashback GmbH das Anlagekapital „zu 100 % bankgesichert“ dar.

Nach den hier vorliegenden Informationen wurden die Anlegergelder offenbar direkt auf ausländische Konten eingezahlt. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Gelder nicht vertragsgemäß verwendet worden sind.

Dessen ungeachtet handelt es sich bei dem Anlagemodell offenkundig um ein gemäß § 54 KWG erlaubnispflichtiges Bankgeschäft. Da weder die Cashback GmbH noch die Direkt Invest AG über eine entsprechende Erlaubnis gemäß § 32 KWG verfügten, stellt sich das Anlagemodell als verbotenes Geschäft dar, so dass Anleger schon aus diesem Grund ihr eingesetztes Kapital zurückverlangen können.

Geschädigten Anlegern, die in das Modell der Cashback GmbH bzw. der Direkt Invest AG investiert und ihr Kapital noch nicht zurück erhalten haben, sollten umgehend fachanwaltlichen Rat einholen, um ihr Anlagekapital zu sichern. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.


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