CB Camper Base Rheinland GmbH - Insolvenzverfahren eröffnet, Forderungsanmeldung erforderlich!

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Endlich können die KäuferInnen von Wohnmobilen die nächsten Schritte in der Insolvenz der CB Camper Base Rheinland GmbH planen und gehen. Das Amtsgericht Köln hat nun das Insolvenzverfahren eröffnet. Forderungsanmeldungen sind nun möglich und sollten vorgenommen werden. 

1. AG Köln eröffnet Insolvenzverfahren über CB Camper Base Rheinland GmbH - 70a IN 283/24

Mit Beschluss vom 12 .11.2024 hat das Amtsgericht Köln (AG Köln) das Insolvenzverfahren zum Aktenzeichen 70a IN 283/24 eröffnet. Bereits mit Beschluss vom 14.10.2024 hatte das AG Köln das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Wie es dazu kam, können Sie hier nochmals nachlesen: 

CB Camper Base Rheinland GmbH - "Eichholzfest - Feiern Sie mit uns" - was denn - die Insolvenz?

Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Markus Ritterrath ernannt. Er wird sich also in Zukunft um die Forderungen gegen die CB Camper Base Rheinland GmbH kümmern. 

2. Wie geht es jetzt weiter und welche Fristen müssen beachtet werden? 

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht fest, dass a) mindestens ein Insolvenzgrund vorliegt und das b) die Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. KäuferInnen müssen nun aktiv werden. 

a) Wahlrecht des Insolvenzverwalters

Bei Verträgen, in denen die KäuferInnen den Kaufpreis entweder noch gar nicht oder maximal teilweise gezahlt haben, hat der Insolvenzverwalter Wahlrecht, ob er den Vertrag erfüllen wird oder nicht. Das hat seinen Hintergrund darin, dass der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Überblick hat, ob er die eingegangen Verträge überhaupt erfüllen kann. Das ist z.B. nicht möglich, wenn die Fahrzeuge noch im Eigentum der finanzierenden Banken stehen. Wie das dann abgewickelt wird, können Sie hier nochmal nachlesen: 

Camper Base Rheinland GmbH insolvent - KäuferInnen sollen sich an finanzierende Banken wenden

Gerade bei KäuferInnen, die bisher keine Zahlungen geleistet haben, ist es wichtig zu wissen, wie es mit den Verträgen weitergeht. Teilweise möchten diese ein Fahrzeug anderweitig erwerben. Aber auch für KäuferInnen, die den Kaufpreis teilweise geleistet haben, ist es wichtig zu wissen, ob sie ihr Fahrzeug bekommen oder ob die Anzahlung "verloren" ist. 

Praxistipp: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können KäuferInnen den Insolvenzverwalter zur Ausübung seines Wahlrechtes auffordern. Wenn sich der Insolvenzverwalter nicht innerhalb angemessener Frist dazu äußert, kann der Insolvenzverwalter dann nicht mehr auf Erfüllung bestehen. Dann könnte man als KäuferIn ein anderes Fahrzeug erwerben und läuft nicht Gefahr, zwei Fahrzeuge zu bekommen. Auch die KäuferInnen mit Anzahlungen wissen dann, ob sie Ihre Anzahlungen zur Insolvenztabelle anmelden müssen. 

b) Forderungsanmeldung bis zum 03.01.2025

KäuferInnen, die den Kaufpreis (leider) voll gezahlt haben, müssen in jedem Fall ihre Forderungen bis zum 03.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO zur Insolvenztabelle anmelden. Aber auch KäuferInnen, die Anzahlungen geleistet haben und bei denen der Insolvenzverwalter die Nichterfüllung gewählt hat (s.o.), müssen dann leider ihre Forderungen bis zum 

03.01.2025

beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Diese Forderungsanmeldung ist zwingend vorzunehmen, denn sonst nimmt man an der Verteilung der Insolvenzmasse nicht teil und geht komplett leer aus. 

c) Gläubigerversammlung am 05.02.2025

Das AG Köln hat den Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf 

Mittwoch, 05.02.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über 

  • die Person des Insolvenzverwalters, 
  • die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
  • die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
  • die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
  • die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
  • die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
  • die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
  • die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
  • die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Dieser Termin ist das zentrale Medium, um die Weichen für die weitere Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu bestimmen. Des Weiteren bekommen die Gläubiger hier auch weitergehende Informationen über das Insolvenzverfahren und die Hintergründe und können so unter Umständen auch weitergehende Ansprüche geltend machen und durchsetzen. 

3. Welche weiteren Schritte sind möglich? 

Man sollte sich nichts vormachen - der Betrag, der über die Insolvenz zurückgezahlt werden kann (die Insolvenzquote) wird nicht besonders hoch ausfallen. Daher sollte man prüfen, welche weiteren Ansprüche noch bestehen und ob diese durchgesetzt werden sollten bzw. könnten. Vor dem Hintergrund einer möglichen Insolvenzverschleppung könnten Ansprüche gegen die Geschäftsführung bestehen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. 

In der Vergangenheit hatte der WDR hatte über die CB Camper Base Rheinland GmbH berichtet: 

WDR Lokalzeit berichtet über CB Camper Base Rheinland GmbH / Haftung der Geschäftsführer über Neugläubigerschaden?

Des Weiteren hat sich der Insolvenzverwalter die KäuferInnen von Wohnmobilen, deren Fahrzeuge an Banken sicherungsübereignet waren, aufgefordert, sich mit der jeweiligen Bank in Verbindung zu setzen. 

Camper Base Rheinland GmbH insolvent - KäuferInnen sollen sich an finanzierende Banken wenden

Wir vertreten bereits etliche KäuferInnen von Wohnmobilien an haben hier bereits die weiteren, notwendigen Schritte eingeleitet. 

Wenn Sie wissen wollen, wie es nun in der Insolvenz der Firma aus der CB Camper Base Rheinland GmbH weitergeht oder wenn Sie Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter benötigen oder wenn Sie wissen möchten, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, dann können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können mir über das unten stehende Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen, Sie können mich unter 02621/6239288 anrufen oder Sie schreiben eine mail an  marc.gericke@gericke-recht.de


Foto(s): Bild von Gerd Altmann auf Pixabay


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