CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für DigiProtect GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen ab

  • 1 Minuten Lesezeit

In einem bestehenden Mandat wurde nun seitens der Gegenseite ein Anwaltswechsel bekannt gegeben. So wird in dem Schreiben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mitgeteilt, dass die vormals eingeschaltete Kanzlei Schalast & Partner nicht länger mit der Wahrnehmung der Interessen der DigiProtect beauftragt ist.

So wird in diesem Schreiben nun ein „einmaliges" Angebot zur einvernehmlichen Erledigung in Höhe einer Zahlung von 199,00 Euro (Schalast & Partner vormals 550,00 Euro) unterbreitet. Dieser Betrag solle innerhalb von 14 Tagen auf ein benanntes Konto überwiesen werden und damit die Sache als endgültig erledigt betrachtet werden können.

Auch wenn dieses Angebot durchaus verlockend klingt, so sollten Sie dennoch genau überlegen, inwieweit eine Zahlung nicht weitere Rechteinhaber motiviert, ebenfalls eine Abmahnung zu versenden. In einer solchen Situation wird dringend empfohlen, im Vorhinein Rechtsrat einzuholen und sich vor weiteren Abmahnungen zu schützen. So kann durch umfangreiche vorbeugende Maßnahmen ein größerer weiterer Schaden vermindert und ein zukünftiges Prozessrisiko deutlich minimiert werden.

Ob der geforderte Anspruch überhaupt durchsetzbar ist, kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. So haftet der betroffene Internetanschlussinhaber nicht für jede über seinen Anschluss begangene Rechtsverletzung eines Dritten. So wurde erst kürzlich in einer Entscheidung des OLG Köln vom 16. Mai 2012 (Az: 6 U 239/11) klargestellt, dass der Internetanschlussinhaber nicht generell für Urheberrechtsverletzungen seines Ehepartners haftet.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Beiträge zum Thema