CH2 Portfolia Ship No. 2 – drohende Verjährung für Schadenersatzansprüche

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Vor rund zehn Jahren wurden zahlreichen Anlegern der geschlossene Schiffsfonds CH2 Portfolia Ship No.2 GmbH & Co. KG u. a. von der Postbank Finanzberatung AG als gewinnbringende und sichere Kapitalanlage vermittelt. Geworben wurde mit Ausschüttungen in Höhe von min. 6,5 % p. a. und einem prognostizierten Gesamtmittelrückfluss von 149 %.

Doch die Performance der Beteiligung bleibt weit hinter den Prognosen zurück und Anleger müssen mit erheblichen Verlusten rechnen. Die kumulierten Ausschüttungen betrugen bis 2016 lediglich 9,5 %.


CH2 Portfolia Ship No. 2: Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren!

Die Ansprüche auf Schadenersatz verjähren genau 10 Jahre nach dem Fondsbeitritt. Da der CH2 Portfolia Ship No. 2 von den meisten Anlegern im Jahr 2010 gezeichnet wurde, rät Henry Pfitzmann von der Kanzlei Bender & Pfitzmann allen Anlegern wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen und sich rechtzeitig zu informieren. Um möglichst schnell Informationen über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu erhalten, hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann eine kostenlose Erstberatung eingerichtet. 


Die CH2 Portfolia Ship No.2 GmbH & Co. KG

Der geschlossene Fonds wurde CH2 Portfolia Ship No.2 wurde 2009 von dem Emissionshaus Contorhaus Hansestadt Hamburg AG platziert. Gegenstand der Beteiligung ist die mittelbare und unmittelbare Beteiligung an Gesellschaften, die Schiffe und/oder Schiffsbeteiligungen erwarben. Bereits anhand der ersten Jahresabschlüsse konnte man erhebliche Reduzierungen des Anlagevermögens feststellen. Anleger waren damit konfrontiert, dass von Jahr zu Jahr ein Wertverfall des Portfolios zu verzeichnen war.   


Anspruch auf Schadensersatz für Anleger des CH2 Portfolia Ship No. 2

Auch geschlossene Schiffsfonds zählen zu hochspekulativen Kapitalanlagen, die mit zahlreichen Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko verbunden sind. Es handelt sich um unternehmerische Beteiligungen, die für sicherheitsorientierte Anleger oder gar als Altersvorsorge nicht geeignet sind.

Sollte Ihnen der CH2 Portfolia Ship No. 2 bei der Beratung z.B. durch die Postbank Finanzberatung AG ohne Hinweise auf die speziellen Risiken (z.B. Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung) als sichere Kapitalanlage empfohlen worden sein, stehen Ihnen als Anleger grundsätzlich Schadensansprüche zu. Darüber hinaus können Anleger auch bei Fehlern im Fondsprospekt Schadensersatzansprüche geltend machen.


Haftung der Anleger wegen Ausschüttungen beim CH2 Portfolia Ship No. 2

Haben Sie als Anleger Ausschüttungen erhalten, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, lebt die Haftung gegenüber Dritten in dieser Höhe wieder auf. Wurden Ausschüttungen nur als Rückzahlung der Anlagesumme geleistet, so kann sich der Anleger auch Jahre nach der Auszahlung nicht sicher sein, ob er diese nicht irgendwann wieder zurückzahlen bzw. in dieser Höhe gegenüber Gläubigern haften muss. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger nicht bewusst.


Entscheidung des OLG München vom 30.09.2019

Auch in dem Fondsprospekt darf nicht mit Auszahlungen geworben werden, ohne deutlich darauf hinzuweisen, wenn es sich bei diesen um die Rückzahlung der Anlagesumme handelt. So hat das Oberlandesgericht München am 30.09.2019 entschieden, dass ein Prospektfehler vorliegt, wenn der prognostizierte Erfolg eines Fonds mit „Auszahlungen“ begründet wird, obwohl es sich dabei gar nicht um Gewinne handelt.


War die Beratung bezüglich des CH2 Portfolia Ship No. 2 anleger- und anlagegerecht?

Ein Anlageberater muss den Kunden über die wesentlichen Fakten und Risiken des geschlossenen Fonds aufklären und prüfen, ob die Anlage den persönlichen Bedürfnissen des Interessenten entspricht. Viele Anleger wurden jedoch nicht über das Risiko, dass Ausschüttungen zurückgefordert werden können, aufgeklärt. So auch Kunden der Postbank Finanzberatung AG. Auch muss der Anlageberater den Kunden ungefragt über eventuelle Provisionen und deren Höhe aufklären, die er für die Vermittlung des CH2 Portfolia Ship No. 2 erhalten hat. Denn bei diesen verdeckten Rückvergütungen handelt es sich um einen Interessenskonflikt, über den der Anleger informiert werden muss. Wurde bei der Beratung die Aufklärungspflicht verletzt, kann der Anleger die Rückabwicklung der Beteiligung verlangen.


Jetzt Fachanwalts-Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die den CH2 Portfolia Ship No. 2 gezeichnet haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht Henry Pfitzmann rät Anlegern, die Verjährungsfristen zu beachten und frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

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