CJCH Solicitors für Dassault Systèmes wg. Nutzung der CAD-Software SOLIDWORKS

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Erneut haben wir ein Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors zugesandt bekommen. Die Kanzlei vertritt Dassault Systèmes SolidWorks Corporation und behauptet eine unberechtigte Nutzung der CAD-Software SOLIDWORKS. Wir haben bereits über das Vorgehen von Dassault Systèmes berichtet, vgl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schreiben-der-kanzlei-cjch-solicitors-und-dassault-systmes-wg-nutzung-der-cad-software-solidworks_155275.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/forderungen-der-firma-dassault-systmes-durch-die-kanzlei-de-gaulle-fleurance-associs_153388.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/schreiben-von-cjch-solicitors-und-dassault-systemes-solidworks-corporation/

 

Das Vorgehen von Dassault Systémes ist unüblich. Zunächst meldet sich (meist) die Kanzlei CJCH Solicitors (via eMail), im Anschluss daran dann allerdings eine andere Ansprechpartnerin von Dassault Systèmes. Diese übernimmt im Folgenden die Gespräche und die Korrespondenz. Es kommt vor, dass für den Fall, dass keine Einigung gefunden werden kann, dann eine deutsche Kanzlei beauftragt wird, um die Forderungen zu bekräftigen. Zwischendurch kommt es dazu auch noch vor, dass mit der eigenen Rechtsabteilung gedroht wird – nachdem CJCH Solicitors den Streit eingeleitet hat und teils nachdem auch die deutsche Kanzlei sich gemeldet hat.

In dem ersten kurzen Anschreiben der Dassault Systèmes heißt es gerne: „Sie werden in den nächsten Tagen direkt von uns kontaktiert und haben Gelegenheit mit uns den Verdacht zu verifizieren“. Es dürfte klar sein, warum der Angeschriebene diese „Gelegenheit“ nicht nutzen sollte, vielmehr rechtlichen Beistand suchen sollte. Am Ende des beigefügten einseitigen Schreibens wird angeboten, weitere Details „zur besseren Beurteilung des Verdachts“ mitzuteilen. Kommt der Angeschriebene auf das Angebot zurück, erhält er eine kurze tabellarische Übersicht, in welcher u. a. die MAC-Adresse, Domainname sowie Nutzungs-Start- und Enddatum angegeben ist. Mit diesem Schreiben wird nun auch eine Frist gesetzt, allerdings in höflicher Form als Bitte um Stellungnahme.

Erfahrungsgemäß geht es Dassault Systèmes nicht um die Abgabe einer Unterlassungserklärung (weshalb der Begriff „Abmahnung“, den einige Kollegen verwenden, auch neben der Sache liegt) sondern um eine „Nachlizenzierung“, d. h. um Geld. Unserer bisherigen Erfahrung nach bewegen sich die Forderungen hier oft im fünfstelligen Bereich. In dem freundlichen Schreiben werden eher Bitten als Ansprüche formuliert, was untypisch ist. Man sollte sich jedoch nicht täuschen lassen: Es handelt sich hier um die Vorbereitung von handfesten, hohen Zahlungsforderungen.

Reaktion auf ein Schreiben von CJCH Solicitors und Dassault Systèmes

Wir sehen das Vorgehen das Vorgehen der Dassault Systèmes aus unterschiedlichen Gründen kritisch und raten davon ab, den Forderungen ohne Weiteres nachzukommen. Insbesondere raten wir auch von einer eigenen Kontaktaufnahme ab. Auch das angekündigte Gespräch sollte man selbst nicht führen. Letztlich handelt Dassault Systèmes hier selbstverständlich keineswegs altruistisch sondern dürfte versuchen Informationen zu erhalten, die für die nachfolgende Zahlungsforderung hilfreich sind. Einmal erteilte Auskünfte sind nicht mehr rückgängig zu machen. Auch angesichts der drohenden hohen Forderungen raten wir dazu, von Beginn an einen mit der Materie vertrauten (Fach) Anwalt aufzusuchen und sich hier beraten und vertreten zu lassen.

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