Classicfond Ltd. & Co. KG – müssen Anleger um ihr Geld bangen?

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Zahlreiche Anleger der Classicfond Ltd. & Co. KG haben sich mit mir in Verbindung gesetzt. Zahlreiche Anleger der Classicfond Ltd. & Co. KG haben sich – meist wegen ausbleibender Zinszahlungen – mit mir in Verbindung gesetzt. Die Befürchtung, dass sie ihr investiertes Kapital verloren haben, ist groß.

Wie ist der aktuelle Stand?

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft kann aufgrund der bisher vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilt werden, da mir die hierfür erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen. Dennoch scheint die Gesellschaft mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Eine mir vorliegende E-Mail an einen Anleger wird mit den Worten eingeleitet: „aufgrund der aktuellen Krise haben wir einige finanzielle Probleme.“Auch ein Blick in die zuletzt am 08.06.2018 veröffentlichte Bilanz für das Geschäftsjahr 2016 (!) lässt erkennen, dass die Gesellschaft wenigstens in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 Verluste hinzunehmen hatte. Die Bilanzen weisen jeweils Jahresfehlbeträge aus.

Wie sieht das Konzept der Classicfond Ltd. & Co. KG aus?

Die Gesellschaft wirbt bei Anlegern mit dem „privaten Vermögensaufbau“. Die Renditen der Anleger (von rund 8,5 p.a.) sollen durch Investitionen der Gesellschaft, bspw. in Sachwerte, erwirtschaftet werden. Geplant ist eine „6 Säulen Portfoliostrategie“. Konkret wurde mit einer „sicherheitsorientierten- und ausgewogenen Investmentstrategie“geworben.

Anleger sollten u.a. Genussrechte zeichnen, um von der Anlagestrategie der Gesellschaft zu profitieren.

Zahlreiche Anleger berichteten mir, dass die Renditen anfangs regelmäßig gezahlt wurden. Seit geraumer Zeit werden die vereinbarten Zahlungen jedoch nicht mehr geleistet. Dies veranlasst viele Anleger, um ihr Geld zu bangen. Tatsächlich ist das Ausbleiben von Zinszahlungen oft ein Vorbote von noch schlechteren Nachrichten.

Sind Genussrechte sichere Anlageprodukte?

Vielen Anlegern stellt sich derzeit die Frage, ob die von ihnen gezeichneten Genussrechte eine sichere Anlageklasse darstellen. Genussrechte nehmen, abhängig von den jeweiligen Genussrechtsbedingungen sowohl am Erfolg als auch am Misserfolg der Gesellschaft teil. Gerade im Falle der Krise des Unternehmens werden vereinbarte Zahlungen ausgesetzt und das „Guthaben“ schmilzt weiter. Damit droht ein Totalverlust .

Was kann ich als Betroffene / Betroffener machen?

Zunächst muss geklärt werden, welche Beteiligungsform gewählt wurde. Die weitere Strategie, auch der Inanspruchnahme, hängt davon entscheidend ab. Auch kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden, dass eine Sanierung des Unternehmens möglich ist und so ein Großteil der Anlegergelder gesichert werden kann.

Anleger der Gesellschaft sollten in jedem Fall ihre Interessen bündeln. Durch eine solche Interessenbündelung kann sichergestellt werden, dass die Interessen der Anleger bei der Gesellschaft Gehör finden. Mangels Verbriefung der Genussrechte scheidet zwar die Wahl eines gemeinsamen Vertreters aus. Dies hindert die Anleger jedoch nicht, sich zusammenzuschließen.

Wer sind wir?

Seit über zwölf Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp, erfolgreich Investoren. In zahlreichen Verfahren berät er Genussrechtsgläubiger im Rahmen der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.


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