CNH Industrial: Hersteller hochwertiger Reise- und Wohnmobile im Dieselabgasskandal im Fokus!

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Die auf den Dieselabgasskandal und Verbraucherschutzrechte spezialisierte Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat wieder mehrere Klagen gegen den Wohnmobilhersteller CNH Industrial wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung eingereicht. Die Streitwerte knacken mittlerweile die Grenze von 100.000 Euro.

Es ist eine wahre Welle an Klage, die auf die Hersteller hochwertiger Reise- und Wohnmobile im Dieselabgasskandal zurollt. Allein die auf den Dieselabgasskandal und Verbraucherschutzrechte spezialisierte Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) aus Mönchengladbach hat zuletzt wieder sechs großvolumige Klagen vor verschiedenen Landgerichten eingereicht. Beklagte ist jeweils CNH Industrial (vormals Fiat Industrial S.p.A.). Das ist ein niederländisch-britischer börsennotierter Industriekonzern. Er ist durch die Fusion von CNH Global und Fiat Industrial parallel zu Fiat Chrysler Automobiles entstanden und umfasst zwölf Marken.

Um einen Streitwert von 103.223,61 Euro geht es beim Streit um ein Wohnmobil des Typs Carthago Malibu I 440 LE. Es wurde gemäß der Schadstoffklasse Euro 6 zertifiziert (Gesamtpreis als Neufahrzeug von 84.990 Euro). Schadensersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Höhe von 43.110,68 Euro zuzüglich Zinsen und der Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wiederum wird für die Manipulationen an einem Wohnmobil des Typs Bürstner Nexxo Time T 660. Es wurde gemäß der Schadstoffklasse Euro 5 zertifiziert. Das Fahrzeug wurde zu einem Gesamtpreis von 54.500 Euro ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt wies es eine Gesamtlaufleistung von 27.000 Kilometern auf.

Für ein Wohnmobil des Typs Etrusco / 7400 QB verlangt die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Kläger Schadensersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Höhe von 50.861,19 Euro zuzüglich Zinsen und der Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Das Wohnmobil verfügt über die Abgasnorm Euro 6. Das Fahrzeug wurde zu einem Gesamtpreis von 51.500 ausgewiesen und wies zum Zeitpunkt des Kaufs eine Gesamtlaufleistung von 11.805 Kilometern auf.

Über eine Schadensersatzklage in Höhe von 45.694,80 Euro nebst Zinsen hieraus und der Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten im Wohnmobil-Abgasskandal muss das Landgericht Ellwangen entscheiden. Streitgegenständlich ist ein Wohnmobil des Typs Capron T 64. Es wurde gemäß der Schadstoffklasse Euro 6 zertifiziert und zu einem Gesamtpreis von 46.000 Euro bei einer Gesamtlaufleistung von 4.550 Kilometern ausgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt wies es eine Gesamtlaufleistung von 4.550 Kilometern auf.

Vor dem Landgericht Karlsruhe ist Wohnmobil des Typs Knaus R07 mit der Abgasnorm Euro 6 streitgegenständlich. Der geschädigte Verbraucher hatte für das Neufahrzeug 55.450 Euro zuzüglich Umbaukosten in Höhe von insgesamt 5.196,30 Euro gezahlt. Für die Abgasmanipulationen verlangt der Kläger daher Schadensersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Höhe von 55.250,70 Euro zuzüglich Zinsen und der Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.

Schadensersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nebst Zinsen, die Freistellung von den nicht fälligen Darlehensraten aus dem Darlehensvertrag und die Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten werden vor dem Landgericht Mannheim für ein Wohnmobil des Typs Hymer T 594 GL verlangt. Es kostete mit einer Gesamtlaufleistung von 294 Kilometern 63.030 Euro.

„Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen die Abgassteuerung munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Damit betrifft der Dieselabgasskandal mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. Diese sind in der Regel sehr teuer, sodass Eigentümer daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen sollten, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen. Vor Gericht ist es möglich, dass geschädigte Verbraucher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung umfangreichen Schadenersatz erhalten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Gründer und Geschäftsführer der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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