Code 5497521 – Rückruf des KBA für Mercedes S-Klasse im Abgasskandal

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Hunderttausende Fahrzeuge musste die Daimler AG im Abgasskandal auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) bereits zurückrufen. Nun ist noch ein weiterer Rückruf hinzugekommen. Nach einer Veröffentlichung des Kraftfahrt-Bundesamts vom 19. August 2021 hat es den Rückruf für Modelle der Mercedes S-Klasse angeordnet. Die Behörde hat bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems festgestellt, die in der Werkstatt entfernt werden muss. Der Rückruf läuft unter dem Code 5497521.

Betroffene Mercedes-Kunden werden das Rückrufschreiben demnächst erhalten. Konkret geht es dabei um Modelle der Mercedes S-Klasse der Baujahre 2010 bis 2013 mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 5. Nach Angaben des KBA sind deutschlandweit knapp 200 Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen.

Auch wenn diesmal nur wenige Fahrzeuge von dem Rückruf betroffen sind, ist es ein weiteres Kapitel im Mercedes Abgasskandal. Seit 2018 musste Daimler auf Anordnung des KBA hunderttausende Fahrzeuge in die Werkstatt beordern, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Welche Auswirkungen ein Software-Update auf Verbrauch, Motorleistung oder Verschleiß hat, ist ungewiss. In der Regel geht mit den Abgasmanipulationen auch ein Wertverlust der Fahrzeuge einher. „Selbst im Luxussegment der S-Klasse hat Daimler offenbar unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und so die Abgaswerte manipuliert. Die Rechtsprechung hat sich auch im Mercedes-Abgasskandal inzwischen verbraucherfreundlich entwickelt. Die betroffenen Kunden müssen sich daher nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Daimler steht zwar weiterhin auf dem Standpunkt, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben und dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Allerdings steht der Autobauer mit dieser Ansicht zunehmend allein da. Das KBA hat Daimlers Widerspruch gegen die Rückrufe zurückgewiesen und damit untermauert, dass es die Funktionen für illegale Abschalteinrichtungen hält. „Auch wenn Daimler danach Klage gegen die Rückrufe eingereicht hat, wird das nicht viel nutzen, um die Gerichte von der Zulässigkeit der Funktionen zu überzeugen. Vielmehr sehen die Gerichte Daimler in der Pflicht, die Karten auf den Tisch zu legen und sich konkret zu den beanstandeten Funktionen und der Kommunikation mit dem KBA zu äußern. Bislang hat Daimler dabei jedoch regelmäßig gekniffen und nur zu großen Teilen geschwärzte Unterlagen vorgelegt. Das ist jedoch zu wenig, um die Gerichte zu überzeugen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass im normalen Straßenverkehr der Emissionsausstoß höher ist als auf dem Prüfstand.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/mercedes-abgasskandal





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