Commerzbank – Kündigungen wegen Stellenabbaus

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Nach Medienberichten plant die Commerzbank den Abbau von bis zu 10.000 Arbeitsstellen. Man spricht in einem solchen Fall von einer Massenentlassung.

Für die betroffenen Mitarbeiter stellt dies in der Regel einen herben Einschnitt in das Berufsleben dar und es hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf alle anderen Lebensbereiche.

Wie bei jeder anderen arbeitsrechtlichen Kündigung auch, sollten die Betroffenen aber auch im Fall einer Massenentlassung die formellen und materiellen Voraussetzungen der ausgesprochenen Kündigung genau prüfen.

So muss der Arbeitgeber eine geplante Entlassung von (je nach Betriebsgröße) zwischen 5 und 30 Mitarbeitern bei der Arbeitsagentur anzeigen, sofern er beabsichtigt, die Mitarbeiter innerhalb von 30 Kalendertagen zu entlassen (§ 17 KSchG).

In der Regel gewährt der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern im Fall einer Massenentlassung Abfindungen, auf welche gekündigte Mitarbeiter nach dem Gesetz normalerweise keinen Anspruch haben. Dies kann in Form eines Interessensausgleichs oder eines Sozialplans geschehen. Sofern ein Betriebsrat besteht (was bei der Commerzbank der Fall ist), werden der Interessensausgleich oder ein Sozialplan mit diesem ausgehandelt.

Gleichwohl stellt eine Kündigung immer das schärfste Mittel im Rahmen eines bestehenden Arbeitsvertragsverhältnisses dar. Und auch im Fall einer geplanten Massenentlassung kann und darf ein Arbeitgeber nicht willkürlich vorgehen. Die betroffenen Mitarbeiter sollten daher im Einzelfall prüfen lassen, ob nicht auch andere Möglichkeiten bestanden hätten oder eine Kündigung aus anderen Gründen unwirksam sein könnte.

Sie sollten sich daher in jedem Fall an einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie über Ihre Rechte aufklärt und Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens und Ihrer Möglichkeiten berät. Die Kosten für eine solche Beratung oder Vertretung werden, sofern vorhanden, üblicherweise von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Es wird dringend empfohlen, sich wegen der vielfältigen und teils komplizierten Rechtsfragen umfassend zu informieren und sich an kompetenter Stelle beraten zu lassen. Sollten Sie ebenfalls von einer Kündigung betroffen sein, sei es nun im Rahmen einer Massenentlassung oder auch im Einzelfall, unterstützt die Kanzlei Recht und Recht Sie gerne in allen Fragen des Arbeitsrechts und hilft Ihnen, drohende Nachteile zu vermeiden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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