Commerzbank "stellt sich tot".

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Was unserer Kanzlei bisher nur aus Fällen mit englischen oder amerikanischen Brokergesellschaften bekannt ist, wird nunmehr gegebenenfalls im Fall der Commerzbank als „Verteidigungsmasche” bekannt.

Man antwortet seitens der Bank einfach nicht auf außergerichtliche Schadensersatzforderungen.

Unsere Kanzlei hatte mit Schriftsatz vom 20.01.2011 die Commerzbank AG aufgefordert, Schadensersatz in Höhe von € 16.293,47 an unseren Mandanten zu bezahlen. Hintergrund war die Vermittlung von Zertifikaten an den hier vertretenen Mandanten.

Die Geschäfte endeten verlustreich. Den Schadensersatzanspruch untermauerten wir mit einem entsprechenden Klageentwurf.

Mit Schriftsatz vom 17.02.2011 erfolgte eine letzte Fristsetzung gegenüber der Commerzbank.

Auch dieses Schreiben blieb unbeantwortet.

Das für eine deutsche Bank ungewöhnliche Geschäftsgebaren bewerten wir als „Strategie”.

Die Verunsicherung eines manchen Anwalts bzw. Mandanten ist bei derartigem Verhalten vorprogrammiert.

Nicht weniger Anleger dürften auf eine klageweise Geltendmachung ihrer Ansprüche verzichten, soweit nicht dieses passive Verhalten als gezielte Taktik der Bank erkannt wird.

Wir Martin J. Haas Rechtsanwälte, Herr Martin J. Haas empfiehlt allen geschädigten Anlegern, außergerichtlich kurze Fristen zu setzen und unverzüglich ins Klageverfahren oder Ombudmannverfahren überzuleiten und sich nicht von derlei „Taktik” beeindrucken zu lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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