Conti-Bulker-Schiffsfonds: Erste KapMuG-Anträge im Bundesanzeiger veröffentlicht

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Das Landgericht München hat nunmehr in dem Conti-Schiffsfonds MS Conti Almandin und MS Conti Ametrin die von Witt Rechtsanwälte gestellten Musterverfahrensanträge im Bundesanzeiger veröffentlicht. In den Verfahren wird von Witt Rechtsanwälte geltend gemacht, dass die Prospekte der Bulker-Schiffsfonds welche Conti in den Jahren 2009 – 2012 aufgelegt hat, fehlerhaft sind, da in den Prospekten im Kern nicht darauf hingewiesen wird, dass ausweislich des Orderbuchs im Jahr 2009 erkennbar war, dass die extrem hohe Anzahl von Neubestellungen zu einer Überkapazität auf dem Bulker-Markt führt, was dann auch 2010 eingetreten ist. In den Prospekten ab 2010 wird dann weder auf die bereits bestehende Überkapazität hingewiesen, noch wird deutlich gemacht, dass sich diese Überkapazität infolge einer erheblichen Anzahl von Neubestellungen weiter verschärfen wird. Das ISL (Institut für Schifffahrt und Logistik) stellte in der von ihm veröffentlichten Fachzeitschrift aus April 2009 bereits fest, dass bereits im Jahr 2009 rund 9 % der Bulker-Weltflotte beschäftigungslos waren. Darüber hinaus war mit einem Gesamtflottenzuwachs von 72,5 % bis zum Jahr 2012 zu rechnen. Ab dem Jahr 2010 wurde auch deutlich von einer bereits bestehenden Überkapazität auf dem Bulker-Markt gesprochen. In keinem der Prospekte sind diese Probleme für den durchschnittlichen Leser deutlich gemacht worden. Daher sind nach Auffassung von Witt Rechtsanwälte die Prospekte fehlerhaft.

Betroffen von diesem Problem sind 13 Bulker-Fonds welche Conti in den Jahren 2009 – 2012 aufgelegt hat. Gerne informiert Witt Rechtsanwälte in einem kostenlosen Informationsgespräch über die weiteren Möglichkeiten, welche betroffene Anleger haben.


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