Conti Schiffsfonds MS Conti Amazonit: Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG bis 21.04.2020 möglich

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Zu dem Conti Schiffsfonds MS Conti Amazonit, der im Oktober 2010 aufgelegt wurde, führt Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht ein Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG).

Gegenstand des KapMuG-Verfahrens im Zusammenhang mit dem Schiffsfonds MS Conti Amazonit sind Prospektfehler wegen einer falschen Darstellung der Markterwartungen. Der Fonds ist einer von dreizehn so genannten Bulker-Schiffsfonds, welche die Conti im Zeitraum 2009 bis 2012 auflegt. 

Zu zwölf dieser Fonds werden von Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel Kapitalanlegermusterverfahren wegen einer fehlenden Aufklärung über Fehler in den Prospekten gegen die Gründungsgesellschafter, die Bremer Bereederungsgesellschaft und die Conti Reederei Management GmbH & Co. Konzeptions-KG geführt. 

Der Prospekt enthält keinen Hinweis auf die bestehende und sich voraussichtlich weiter verschärfende Überkapazität. Die Behauptung im Prospekt, dass von einem lukrativen Marktumfeld auszugehen sei, war aufgrund der tatsächlichen Marktlage im Oktober 2010 unvertretbar. 

Der Emissionsprospekt des MS Conti Amazonit vermittelt den falschen Eindruck das Kapazitätswachstum liege bei nur 9,3 % p.a., obwohl im Segment der Supramax-Bulker mit einem Wachstum von 32,2 % p.a. bis 2013 zu rechnen war.

Über das Vermögen des Conti Schiffsfonds MS Conti Amazonit wurde im Jahr 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. Auf die Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter hat das Insolvenzverfahren keinen Einfluss. Für Anleger, die den vollständigen Verlust ihres Anlagekapitals nicht hinnehmen möchten, besteht aktuell die Möglichkeit, Schadenersatz wegen einer fehlenden Aufklärung über die Prospektfehler von den Gründungsgesellschaftern zu verlangen.

Durch das Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) können Anleger, die bislang noch keine Klage eingereicht haben, die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter durch eine Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG kostengünstig hemmen. Die Anmeldung kann noch bis zum 21.04.2020 vorgenommen werden. Ich berate Sie hierzu gerne.


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