Conti Schiffsfonds MS Conti Aquamarin: Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG

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In dem von mir geführten Kapitalanlegermusterklageverfahren (KapMuG) zum Conti Schiffsfonds MS Conti Aquamarin vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht wurde der Musterkläger bestimmt. Damit ist eine Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG bis zum 23.03.2020 möglich.

In dem Kapitalanlegermusterklageverfahren (KapMuG) wird von dem Hanseatischen Oberlandesgericht geprüft, ob die von mir geltend gemachten Prospektfehler des Prospekts des Conti Schiffsfonds MS Conti Aquamarin vorliegen. Der Prospekt stammt vom März 2011. Zu diesem Zeitpunkt war auf dem Bulker-Markt bereits eine erhebliche Überkapazität aufgrund eines enormen Flottenwachstums ab Ende 2009 vorhanden. Allein im Jahr 2010 hatte sich die Bulker-Flotte um 17 % vergrößert. Für das Jahr 2011 wurde in Fachkreisen mit einem weiteren Flottenwachstum von 13 % gerechnet. Der Prospekt des Conti Schiffsfonds MS Conti Aquamarin weist auf die bestehende und sich weiter verschärfende Überkapazität nicht hin. Er stellt die Behauptung auf, dass für die MS Conti Aquamarin lukrative Marktaussichten gegeben seien. 

In dem Musterverfahren wird durch das Oberlandesgericht geprüft, ob der Prospekt fehlerhaft war, weil die Markterwartungen falsch dargestellt wurden. 

Anleger des Conti Schiffsfonds MS Conti Aquamarin, die bislang noch keine Klage wegen Prospektfehlern erhoben haben, können ihre Schadenersatzansprüche auf Rückabwicklung der Beteiligung beim Oberlandesgericht anmelden lassen. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, nämlich gegen die Bremer Bereederungsgesellschaft und die Conti Reederei Management GmbH & Co. KG. Durch die Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG ist der Anmelder an dem Klageverfahren selbst nicht beteiligt und trägt somit auch kein Risiko im Hinblick auf die gegnerischen Prozesskosten. Die Forderungsanmeldung nach § 10 KapMuG wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um geschädigten Kapitalanlegern eine günstige Möglichkeit zu geben, die Verjährung in Fällen von laufenden Prospekthaftungsklagen zu hemmen. Die MS Conti Aquamarin wurde am 23.02.2018 in der Insolvenz verkauft. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Gründungsgesellschafter ist daher die letzte Chance der Anleger, überhaupt noch etwas von ihrem angelegten Geld zurückzubekommen. 

Ich berate Sie hierzu gerne. 


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