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Corona-Pandemie – erhalten Sie die maximale Förderung vom Staat

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Die Corona-Krise belastet vor allem den deutschen Mittelstand. Kein Kundenverkehr, eine rückgängige Auftragslage, die Wirtschaft steht still. Täglich wurden neue wirtschaftliche Hilfeleistungen von Ländern und dem Bund im Rahmen der Krise angekündigt. 

Erste Soforthilfeprogramme werden von Bundesländern nun bereits umgesetzt. Besonders in Bayern arbeiten die Behörden auf Hochdruck: Mittlerweile sind bereits 56,4 Millionen Euro an Hilfsgeldern zur Auszahlung angewiesen.

In nur wenigen Tagen sollten auch die Fördermittel der übrigen Bundesländer und des Bundes zumindest beantragbar sein. Erste konkrete Beschlüsse liegen auch hier seit dieser Woche vor.

Aber welche der zugesicherten Förderungen kommt bei Ihnen an? Und wie erhalten Sie die zeitnahe, maximale Auszahlung? Wir helfen Ihnen: Wenden Sie sich an Qthority.

Für Unternehmer, Gewerbetreibende und Selbstständige ist in der Krise die Förderung durch den Staat überlebenswichtig. Nun gibt es Zusagen von Bund und Ländern für mehrere Förderungsmöglichkeiten: Nicht rückzahlbare Zuschüsse, Kurzarbeitergeld oder KfW-Darlehen – hier ist Bürokratie vorprogrammiert. 

Es zeichnet sich bereits ab, dass ein Großteil der Gelder als Darlehen über die Hausbanken bereitgestellt werden sollen und die KFW bis zu 90 % des Risikos übernehmen wird. 

Dies wird vielen von Ihnen nicht helfen, weil die Hausbanken an der Bearbeitung von KFW Darlehen erfahrungsgemäß wenig Interesse haben, sie aufgrund des verbleibenden Risikos trotzdem eingehend prüfen müssen und daher kaum in der Lage sein werden, massenhaft Anträge zu bearbeiten.

Weiterhin sollen Umsatzsteuerzahlungen zunächst erstattet und fällige Steuerzahlungen gestundet werden. Auch über Betriebsmittelkredite und Bürgschaften wird diskutiert.

Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung Nothilfen im Umfang von rund 156 Milliarden Euro gebilligt, um die Folgen der Corona-Krise abzumildern. Dieses historische Maßnahmenpaket soll auch Unternehmen vor dem Verlust der Existenzgrundlage durch die Krise bewahren, sodass sogar die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse zur Finanzierung der Pakete ausgesetzt wird.

Zuschüsse

Bei den Zuschüssen sieht es zum jetzigen Zeitpunkt danach aus, als ob es neben den Landeszuschüssen auch Bundeszuschüsse geben wird, die aber wohl alle über die Landesverwaltungen beantragt werden müssen.

Die beschlossenen Bundeszuschüsse sehen aktuell folgende Einmalzahlungen an Unternehmen vor:

  • Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen EUR 9.000 für drei Monate erhalten.
  • Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten sollen bis zu EUR 15.000 erhalten. 

Die Beschlüsse des Kabinetts müssen noch vom Parlament gebilligt werden. Die Maßnahmen sollen bis Ende der Woche daher vom Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren verabschiedet werden.

Daneben gibt es bereits verschiedene Landesinitiativen.

So gibt es bspw. in Bayern folgende Zuschüsse für kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbständige:

  • Bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
  • Bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
  • Bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
  • Bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro 

Nach Bekanntgabe des Soforthilfeprogramms durch die bayrische Regierung, noch vor denen des Bundes, wurden bisher mehr als 150.000 Förderanträge gestellt. Die bayerischen Behörden arbeiten aufgrund der hohen Nachfrage schneller als andere Bundesländer. Mittlerweile sind bereits 56,4 Millionen Euro an Hilfsgeldern zur Auszahlung angewiesen.

Andere Länder arbeiten an entsprechenden Regelungen. Diese sollten zeitnah beantragbar sein.

Kurzarbeitergeld

Die zweite wesentliche Stütze für Sie ist die deutliche Erweiterung der Verfügbarkeit von Kurzarbeitergeld. Dieses ist ab sofort schon dann verfügbar, wenn nur 10 % der Mitarbeiter von den Auswirkungen der „Corona-Krise“ betroffen sind.

Damit Sie optimal und schnell an die Zahlung kommen, können wir Sie bei den Anträgen unterstützen.

Sichern Sie Sich schnell und effizient Ihre Überbrückungshilfen. Mit Hilfe unseres Netzwerks von Rechtsanwälten und Steuerberatern wurden individuelle Hilfspakete für Sie erarbeitet. Eine Übersicht aller Pakete finden Sie unter Qthority.com/Corona-krise

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihrem Unternehmen auch in Krisenzeiten Gesundheit und Erfolg.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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