Corona: 5 Tage Quarantäne nach Rückkehr aus einem Risikogebiet! Gilt das auch für die Türkei?

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Reise in Risikogebiet: mindestens 5 Tage Quarantäne? 

Die Quarantäneregeln haben sich während der koronaren Pandemie immer wieder verändert. Zum 8. November 2020 kann man nun von wieder neun Veränderungen berichten, die alle Reisenden treffen, die im November 2020 in ein Risikogebiet reisen möchten.

 

16 Bundesländer: 16 Quarantäne-Verordnungen für die Einreise?

Bereits am 14.10.2020 wurde eine sogenannte Musterverordnung zu Quarantäne Maßnahmen für ein und Rückreisende von den Innen- und Gesundheitsministern erarbeitet worden. Wie man den Informationen auf der Internetseite der Bundesregierung entnehmen konnte, war von Anfang an geplant, dass diese Musterverordnung in den einzelnen Bundesländern zum 8. November 2020 in Landesrecht umgesetzt werden sollte. Erfreulicherweise kann man daher sagen, dass zwar die einzelnen Bundesländer die Regeln erlassen, aber durch die Muster Quarantäneverordnung zumindest eine einheitliche Linie vorgegeben war.

 

Was hat sich geändert?

In den vorherigen Einreiseverordnungen war grundsätzlich angedacht, dass sich Personen, die aus einem Risikogebiet einreisen, für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne begeben sollten. Dieser Zeitraum wurde nunmehr verkürzt auf 10 Tage. Was zunächst einmal danach klingt, dass die Quarantänevorschriften gelockert wurden, erweist sich bei genauerem Hinsehen jedoch als eine deutliche Verschärfung. Bisher waren es nämlich möglich, diese Quarantäne Zeit zu vermeiden, wenn man über ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügte, welches bestätigte, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Corona-Infektion vorhanden wären. So leicht ist es nun nicht mehr, die Quarantänezeit zu vermeiden.

 

Unter welchen Voraussetzungen muss man nicht zehn Tage in Quarantäne?

Auch die neuen Verordnungen sehen Ausnahmen von der Quarantäne vor, zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen bei Verwandten besuchen, Grenzpendler, bestimmten Personengruppen wie Polizeivollzugsbeamten oder solchen, die im Gesundheitswesen tätig sind. Auch für Urlauber erfindet sich eine Regelung. Danach müssen sich Urlaubsrückkehrer aus einem Risikogebiet, die unmittelbar vor ihrer Rückreise einen Test mit negativem Ergebnis durchgeführt haben nicht in Quarantäne, wenn

  • die Bundesrepublik Deutschland und das entsprechende Urlaubsland eine Vereinbarung über Schutz und Hygienekonzepte vor Ort getroffen haben
  • die Infektionslage in dem jeweiligen Risikogebiet nicht entgegensteht
  • und das Auswärtige Amt keine Reisewarnung wegen eines erhöhten Infektionsrisikos ausgesprochen hat.

 

Kann man also weiterhin ohne Quarantäne-Zeit zum Beispiel aus der Türkei zurückreisen?

Viele Urlauber konnten die 14-tägige Quarantänezeit leicht vermeiden, indem Sie unmittelbar vor ihrer Abreise aus der Türkei oder nach ihrer Ankunft einen negativen Corona-Test vorweisen konnten. Sicherlich nicht zufällig veränderte sich nun aber zum 8. November 2020 auch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Während bis zum 8. November 2020 die türkischen Provinzen Aydin, Izmir, Mugla und Antalya von der Reisewarnung ausgenommen waren, findet sich nun auf der Seite des Auswärtigen Amtes der Hinweis, dass ab dem 9. November 2020 die Reisewarnung auch für diese Provinzen gelten würde. Daher gilt nun auch für Rückreisende aus der Türkei im November 2020 die Pflicht, zur häuslichen Quarantäne von nunmehr zehn Tagen, selbst wenn bei Einreise ein negativer Corona-Test vorliegt.

 

Kann die Quarantäne-Zeit verkürzt werden?

Nach den neuen Einreise-Verordnungen kann die Quarantänezeit frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise enden, wenn eine Person über ein negatives Testergebnis verfügt. Explizit wird aber in den Verordnungen festgehalten, dass die Testung frühestens 5 Tage nach der Einreise in die Bundesrepublik vorgenommen werden darf. Eine Verkürzung der Quarantänezeit von 10 Tagen auf 5 Tage wird daher möglich sein. Anders als zuvor kann aber nicht mehr die Quarantäne allein durch ein negatives Testergebnis direkt nach Rückreise ganz vermieden werden.

 

Was ist zu beachten?

Wer also im November einen Urlaub plant, der ist gut beraten, sich vorher und auch während des Urlaubs darüber zu informieren, ob sein Urlaubsland Risikogebiet ist bzw. vielleicht auch während des Urlaubs zum Risikogebiet geworden ist und die neuen Quarantänevorschriften direkt bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen. Der lang ersehnte Urlaub sollte schließlich nicht in einer bösen Überraschung enden.

Mehr zu dem Thema „Reisen in Zeiten von Corona“ auch in unseren anderen Rechtstipps und Videos.


Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Reiserechts, auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


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