Corona - Zutritt zu Gerichtssaal auch für Geimpfte nur mit Test

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Darf ein Vorsitzender Richter das betreten eines Gerichtsssalls von der vorherigen Durchführung eines Schnelltests abhängig machen ? 

Dies wurde von der Vorsitzenden  einer Jugendkammer am Landgericht Hannover so festgelegt. Interessant ist, dass dies auch für geimpfte gelten sollte. Die Verteidiger, die geimpft waren, hatten hiergegen eine Beschwerde eingereicht.

Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 2.8.2021 (Az: 2 Ws 230/21) die Verfügung für rechtmäßig befunden.

Sitzungspolizei gemäß § 176 GVG

Die Verweigerung des Zutritts für nicht oder negativ getestete Personen sei dem Celler Senat zufolge von der Ermächtigung zur Ausübung der Sitzungspolizei gedeckt (§ 176 GVG). Die Richterin habe ihr Ermessen fehelerfrei ausgeübt. Da viele Personen sich in einem geschlossenen Raum sehr Nahe kommen können, hatte die Vorsitzende festgelegt, dass Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer nur mit negativem Coronatest in den Saal einzulassen seien. 

Ist eine gesetzliche Grundlage für die Sicherungsverfügung erforderlich ?

Die Verteidiger hatten eine gesetzliche Grundlage für die Sicherungsverfügung gefordert. Der verfassungsrechtliche Wesensgrundsatz besagt, dass der Gesetzgeber in allen grundlegenden normativen Bereichen die Ermächtigungsgrundlagen so konkret auzugestalten habe, dass aufgrund gesetzlicher Regelungen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen seien. Das OLG Celle sah hierin keinen Verstoß. Die Testung von Verfahrensbeteiligten sei bisher noch nicht zu einem gängigen Instrument der Sitzungspolizei geworden. Eine vorhersehbare Standardmaßnahme, die eine Konkretisierung durch den Gesetzgeber nahe lege oder erforderlich mache, liege zumindest bisher noch nicht vor.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist auf alle Verfahren und Rechtsfragen im Zusammenhang mit Coronamaßnahmen spezialisiert. Im Einzelfall konnten durch die Besonderheiten und Nachteile, welche die Krise mit sich bringt, Einstellungen oder ein Absehen von Maßnahmen erreicht werden, die sonst nicht möglich wären.


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