Coronabescheide in BaWü: Unbedingt Monatsfrist beachten!

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  • Fristversäumnis hat knallharte Folgen
  • Durch Rechtsmittel Zeit und Liquidität gewinnen
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Bescheide der L-Bank


Laut eines Berichts in der Stuttgarter Zeitung vom 18.04.2024 hat die L-Bank bei ca. 8.700 Paketen bezüglich der sogenannten Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfen Zuschüsse in Gesamthöhe von rund 53 Millionen Euro zurückgefordert. In diesem Kontext lägen bislang 1.000 Widersprüche zu den Schlussabrechnungsbescheiden der L-Bank vor. Klagen gegen die Bescheide seien allerdings noch nicht registriert.


Dagegen ist im Zusammenhang mit der Rückforderung von Corona-Soforthilfen schon eine dreistellige Zahl an Klagen bei den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg anhängig – Tendenz steigend. Diesen Klagen sind sogenannte Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank vorausgegangen. Danach sollen tausende Kleinunternehmen und Selbstständige Zuwendungen in vierstelliger und teilweise in fünfstelliger Höhe zurückzahlen.


Für viele Betroffene stellen diese Forderungen eine kaum zu stemmende finanzielle Belastung dar, sie fürchten um ihre Existenz . Die Rückforderungen stehen in krassem Widerspruch zu der versprochenen unbürokratischen Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Allein in der Corona-Soforthilfe sollen bislang 10.000 Widerspruchsverfahren registriert worden sein.


Fristgemäß Rechtsmittel einlegen oder zahlen


Unternehmen, die die Rückzahlung verhindern wollen, sollten schnell handeln. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beträgt lediglich einen Monat ab Zustellung des Bescheides. Wird die Widerspruchsfrist versäumt, muss der mit dem Bescheid verlangte Betrag zurückgezahlt werden. Der Widerrufs- und Erstattungsbescheid ist dann bestandskräftig und zu befolgen.   


Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann gegen den entsprechenden Bescheid innerhalb einer Frist von wiederum einem Monat Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Die Betroffenen haben in diesem Fall nur die Wahl zwischen zahlen oder klagen. Ohne Klage wird der Widerrufs- und Erstattungsbescheid nach Ablauf der Monatsfrist bestandskräftig. Dann muss der Erstattungsbetrag an die L-Bank bezahlt werden.


Der Widerspruch und ggf. eine anschließende Klage bewirkt, dass der Rückforderungsbescheid nicht bestandskräftig wird. Die Betroffenen gewinnen mit diesen Maßnahmen zunächst einmal Zeit. Außerdem erzielen sie einen positiven Liquiditätseffekt. Und sie können in Ruhe beobachten, wie sich die Rechtsprechung zu den bereits anhängigen Corona-Verfahren entwickelt. Von positiven Urteilen können sie dann profitieren.


Das Widerspruchsverfahren dauert nach den Erfahrungen von Rechtsanwältin Oberdorfer mehrere Monate. Ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht dauert nach den aktuell verfügbaren Daten durchschnittlich ca. 10 Monate. In dieser Zeit wird der Rückforderungsbescheid nicht vollzogen, weshalb der angeforderte Geldbetrag – einstweilen – nicht bezahlt werden muss.



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Foto(s): von Buttlar Rechtsanwälte; Midjourney


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