Corona-Soforthilfen: Rückforderung durch die L-Bank - Erster Erfolg für Unternehmer!
- 2 Minuten Lesezeit

- Verwaltungsgericht Freiburg verhandelte am 10. Juli 2024 exemplarisch sechs Verfahren
- Klagen von Unternehmern und Selbstständigen gegen Rückforderungen erfolgreich
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Erste Urteile in Musterverfahren
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am 10. Juli 2024 Klagen gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg wegen der Rückforderung von Corona-Soforthilfen (www.swr.de) verhandelt. Dazu hat das Gericht aus einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle exemplarisch sechs Musterverfahren ausgewählt - darunter auch einen Fall der Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte.
In Baden-Württemberg gab es bisher noch keine Rechtsprechung zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen (www.tagesschau.de). Daher wurde die erste mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg mit Spannung erwartet. In der mündlichen Verhandlung wurden die grundsätzlichen Einwände der Kläger gegen die Rechtmäßigkeit der Widerrufs- und Erstattungsbescheide ausführlich erörtert.
Heute hat das Verwaltungsgericht die ersten Urteile verkündet. Danach hatten mehrere Klagen von Unternehmern und Freiberuflern Erfolg. Die schriftlichen Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor. Im Verlauf der mündlichen Verhandlung hat sich aber herausgestellt, dass der Zweck der Soforthilfen in den maßgeblichen Vorschriften und in den Zuwendungsbescheiden unklar definiert war. Deshalb konnten die Coronahilfen nicht mit dem Argument, sie seien zweckwidrig verwendet worden, zurückverlangt werden. Rechtsanwältin Christina Oberdorfer: „Heute ist ein guter Tag für alle coronagebeutelten Selbstständigen und Unternehmer. Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht unseren Argumenten gefolgt ist und die Rückforderungen der L-Bank als rechtswidrig eingestuft hat“.
Die heutigen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Da das Verwaltungsgericht die Berufung zugelassen hat, ist damit zu rechnen, dass die Verfahren in der nächsten Instanz fortgesetzt werden.
Signalwirkung für alle anhängigen Verfahren in Baden-Württemberg!
Von den heutigen Urteilen profitieren nicht nur die Kläger in Freiburg. Die Urteile haben auch Signalwirkung für alle anderen noch anhängigen Verfahren. Dies betrifft zum einen die Widerspruchsverfahren. Allein bei der Corona-Soforthilfe sollen bisher 10.000 Widerspruchsverfahren registriert worden sein.
Zum anderen sind derzeit mehr als 1.000 Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Baden-Württemberg anhängig, Tendenz steigend. Hintergrund dieser Klagen sind so genannte Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank. Nach diesen Bescheiden müssen kleine Unternehmen und Freiberufler Zuschüsse in vierstelliger, teilweise fünfstelliger Höhe zurückzahlen. Alle Bescheide wurden mit standardisierten Begründungen verschickt.
Für viele Betroffene stellen diese Forderungen eine kaum zu bewältigende finanzielle Belastung dar, sie fürchten um ihre Existenz. Die Rückforderungen stehen in krassem Widerspruch zu der versprochenen unbürokratischen Unterstützung für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die während der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
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17.06.2024: Rückforderung von Corona-Soforthilfen: Mittlerweile über 1000 Klageverfahren in Baden-Württemberg
05.06.2024: Rückforderung von Corona-Soforthilfen: Musterverfahren der Kanzlei von Buttlar diesen Juli gegen die L-Bank
05.06.2024: Corona -Soforthilfen: Widerspruchsbescheide der L-Bank vom 31.05.2024 - Klagefrist beachten
22.04.2024: Coronabescheide in Baden-Württemberg unbedingt Monatsfrist beachten
27.03.2024: Corona-Soforthilfen: Gegen Rückforderungsbescheideder L-Bank bis zum 08.04.2024 Widerspruch einlegen
08.03.2024: Corona-Soforthilfen: Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid der L-Bank einlegen
24.01.2024: Corona-Soforthilfe: Klage gegen Widerspruchsbescheid der L-Bank rechtzeitig einreichen
04.03.2022: Corona-Soforthilfen: Rechtsberatung vor Rückzahlung lohnt sich
24.02.2022: Corona-Soforthilfen: Vor Rückzahlung Anwalt kontaktieren

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