Coronavirus: Kündigung wegen Covid-19-Erkrankung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Darf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter wegen einer Covid-19-Erkrankung kündigen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: In einem Kleinbetrieb mit bis zu 10 Mitarbeitern, oder falls der Arbeitnehmer in einem größeren Betrieb nicht länger als sechs Monate beschäftigt ist, in allen Fällen also, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt, wird die Kündigung eines Covid-19-erkrankten Mitarbeiters regelmäßig unproblematisch sein.

Falls aber das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, also in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 Vollzeitmitarbeitern und dort bei Mitarbeitern, die länger als sechs Monate dabei sind, muss sich der Arbeitgeber auch im Fall einer Covid-19-Erkrankung an die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts zu den Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung halten.

Demnach darf einem Arbeitnehmer wegen Krankheit nur dann gekündigt werden, wenn er entweder in den vergangenen Jahren eine bestimmte Anzahl von Kurzzeiterkrankungen hatte oder es sich um eine über sechs Wochen andauernde Langzeiterkrankung handelt, wobei in beiden Fällen eine negative Gesundheitsprognose vorliegen muss.

Denkbar ist zwar, dass die Covid-19-Erkrankung ausgerechnet die Anzahl von Fehltagen hinzufügt, die es braucht, um wegen häufiger Kurzzeiterkrankungen gekündigt zu werden.

Falls man sich aber möglicherweise am Arbeitsplatz mit dem Coronavirus angesteckt hat, werden diese Fehltage regelmäßig ohnehin nicht mitgezählt, da man dem Arbeitnehmer Fehltage wegen arbeitsbezogener Krankheit nicht vorwerfen darf.

Zudem wird man auf eine Erkrankung mit Covid-19 wohl regelmäßig keine negative Gesundheitsprognose stützen dürfen: Covid-19 führt außer bei schwersten Verläufen regelmäßig wohl nicht zu einer dauernden Arbeitsunfähigkeit oder zu immer wiederkehrenden Kurzzeiterkrankungen.

Falls der Arbeitgeber dennoch wegen einer Covid-19-Erkrankung kündigt, rate ich dazu, sich schnellstmöglich, am besten am Tag der Kündigung, bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu melden und nach entsprechender Beratung regelmäßig gegen die Kündigung zu klagen.

Arbeitgeber verstoßen mit krankheitsbedingten Kündigungen häufig gegen das Kündigungsschutzgesetz; Arbeitnehmer, die fristgemäß Kündigungsschutzklage erheben, haben deshalb meist beste Chancen, die Kündigung ungeschehen zu machen oder sich mit dem Arbeitgeber auf eine entsprechend hohe Abfindung zu einigen.

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