Coronavirus: Seniorenheim kündigt wegen Demo-Teilnahme und Test-Verweigerung – zu Recht?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Ein Seniorenheim hat einer Mitarbeiterin gekündigt, weil diese an der Berliner Corona-Demonstration teilgenommen und anschließend einen covid-19-Test verweigert hat. Über den Fall berichtete unter anderem die Berliner Zeitung online am 02.09.2020. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, ob und warum das Seniorenheim möglicherweise zu Recht gekündigt hat.

Was ist über den Fall bekannt? Die Mitarbeiterin hat an der Corona-Demo in Berlin teilgenommen, sie hat ihre Teilnahme auf ihrem Facebook-Account bekannt gegeben, ihr Arbeitgeber hat den Facebook-Beitrag gelesen und so von der Demo-Teilnahme erfahren.

Wichtig für die Beurteilung des Falles: Das Seniorenheim durfte aufgrund des Facebook-Posts davon ausgehen, dass die Mitarbeiterin tatsächlich auf der Demo war.

Was wir noch wissen: Die Arbeitnehmerin hat sich nach der Demo wegen Erkältungssymptomen krank gemeldet, woraufhin der Arbeitgeber sie aufforderte, einen covid-19-Test zu machen. Das hat die Mitarbeiterin nachdrücklich abgelehnt, das Heim kündigte ihr deshalb fristlos.

Wichtig: Jedenfalls bleibt die Kündigung wirksam, wenn sie nicht innerhalb von drei Wochen mit der Kündigungsschutzklage angegriffen wird. Klagt die Mitarbeiterin nicht, verliert sie ihren Job!

Meiner Meinung nach könnte die Kündigung wirksam sein.

Zunächst steht fest, dass die Mitarbeiterin gegen die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu Abständen und zum Masken-Tragen auf der Corona-Demo verstoßen hat. Davon durfte der Arbeitgeber aufgrund der Presse-Berichterstattung ausgehen, und weil die Demonstration wegen Verstoßes gegen die Hygienevorschriften aufgelöst wurde.

Entscheidend ist hier: Der Arbeitgeber ist ein Altenheim, dort gelten verschärfte Hygienestandards. Das Altenheim ist verpflichtet, seine Bewohner und die Mitarbeiter möglichst umfassend vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.

Daraus folgt: Das Altenheim durfte anordnen, dass sich die Mitarbeiterin testen lassen muss. Nur so konnte das Heim sicher gehen, dass von der Mitarbeiterin keine covid-19-Ansteckungsgefahr ausgeht.

Da die Mitarbeiterin eine wahrscheinlich rechtmäßige Anordnung ihres Arbeitgebers missachtet hat, hat sie ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt. Darauf durfte das Heim mit einer fristlosen Kündigung reagieren, weil eine Abmahnung wohl nicht erforderlich gewesen wäre. Denn: Die Mitarbeiterin hatte einen Test wohl nachdrücklich verweigert und damit vermutlich gezeigt, dass sie ihr Verhalten auch nach einer Abmahnung nicht geändert hätte.

Wie das Arbeitsgericht tatsächlich entscheidet, falls Klage eingereicht wird, hängt von den weiteren Umständen des Falles ab. Sicherlich wird sich die Arbeitnehmerin damit verteidigen, dass sie nur Erkältungssymptome hatte und wohl nicht die explizite Symptom-Kombination einer covid-19-Erkrankung. Es gibt keine allgemeine Pflicht zum Testen. Und: Vielleicht war die Weigerung der Arbeitnehmerin nicht nachdrücklich genug, um eine Abmahnung entbehrlich zu machen.

Stellt sich im Laufe eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht heraus, dass deren Ausgang unklar ist, enden solche Klagen häufig im gegenseitigen Einverständnis gegen Zahlung einer Abfindung.

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