Coronavirus und Impfpflicht: Was ist dran?

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Aufreger Impfpflicht

Die Aufregung in den letzten Tagen war mal wieder groß. Es machten Gerüchte die Runde, dass die Bundesregierung heimlich eine Corona-Impfpflicht einführen wolle. Mal hieß es auch, dass das Bundeskabinett einen Impfzwang beschlossen habe. Es gab auch schon Warnungen, dass mit so einer Impfpflicht Grundrechte ausgehebelt würden.

Hat die Politik also wirklich gerade so eine Impfflicht beschlossen, und dann auch noch heimlich? Da lohnt sich schon mal ein genauer Blick auf die Fakten.

Pläne für Immunitätsnachweis auf Eis gelegt

Bekanntlich gibt es noch gar keinen Impfstoff gegen das Coronavirus, und es ist völlig offen, wann es soweit sein wird. Eine Impfpflicht würde zum jetzigen Zeitpunkt also schon gar keinen Sinn machen.

Auslöser der Diskussion waren Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur Einführung eines Immunitätsausweises. Damit sollten Bürger nachweisen können, dass sie gegen das Virus schon immun sind. Sinn und Zweck des Ganzen sollte sein, dass für diese Personen dann bei Corona-Maßnahmen Ausnahmen möglich gewesen wären. Denkbar wäre beispielsweise, dass dann immune Bürger etwa beim Einkaufen keine Maske tragen müsste.

Nach einem Proteststurm hat Spahn diese Pläne allerdings erst einmal auf Eis gelegt und an den Ethikrat weitergegeben. In der Tat lässt sich darüber diskutieren, ob so ein Immunitätsnachweis sinnvoll ist oder ob nicht ethische und soziale Folgen dagegen sprechen. Stand heute, gibt es jedenfalls für so einen Immunitätsausweis keine gesetzliche Grundlage.

Aber vor allem gilt: Selbst im Entwurf des Gesundheitsministers war keine Rede von einer Impfpflicht geschweige denn von Sanktionen, die bei einem Verstoß drohen würden. Der Vorwurf, dass heimlich ein im Zwang beschlossen worden sei, ist also unberechtigt.

Klausel im Infektionsschutzgesetz

Die Kritiker verweisen dann auch noch auf einem Paragraphen im Infektionsschutzgesetz, der auf den ersten Blick tatsächlich Argumente für eine Art Impfzwang herzugeben scheint. O-Ton § 20 Abs. 6 IfSG:

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.

Schaut man genauer hin, relativiert sich das dann aber doch erheblich. Zum einen gibt es dieses Gesetz bereits seit ca. zwei Jahrzehnten und ist somit offensichtlich nicht – und schon gar nicht heimlich – aktuell wegen Corona eingeführt worden. Der Bundesgesundheitsminister könnte so eine verpflichtende Teilnahme an Schutzimpfungen auch gar nicht auf eigene Faust anordnen, sondern bräuchte dazu eine – ungewisse – Zustimmung des Bundesrates. Das Ganze ist also ein „alter Hut“, und Herr Spahn hat bisher gar nicht versucht, diesen Weg zu gehen.

Übrigens: Eine Impfpflicht im Sinne von staatlich angeordnete Zwangsimpfungen gibt es in Deutschland auch für andere Krankheiten bis heute nicht. Die letztliche Entscheidung, ob sich jemand oder seine Kinder impfen lässt, hat immer noch jedermann respektive die Eltern selbst. Das gilt auch für die Masernschutzimpfung und das seit 01.03.2020 geltende Masernschutzgesetz. Danach müssen zwar Kinder bei Eintritt in Schule oder Kindergarten ebenso wie Erzieher und Lehrer Masernimpfungen vorweisen. Andernfalls drohen Ausschlüsse von der Kita (nicht von der Schule) oder Tätigkeitsverbote. Einen Impfzwang im engeren Sinne gibt es aber auch hier nicht.

Unsere EInschätzung

Um es nochmal klar zu sagen: Derzeit gibt es bei Corona/Covid-19. weder eine Impfpflicht noch Immunitätsausweise Beides kann die Politik auch nicht einfach so heimlich einführen. Eine Impfpflicht für Corona ist zwar grundsätzlich denkbar, derzeit allerdings nicht konkret in Planung. Auch ob tatsächlich eine Art Immunitätsausweis kommt, ist noch lange nicht ausdiskutiert und – Stand heute – noch offen.

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät Unternehmen und Privatleute bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.


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