Coronavirus: Was Reisende jetzt wissen müssen

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Spätestens seitdem die Regierung der Chinesischen Volksrepublik die Stadt Wuhan unter Quarantäne gestellt hat, stellt sich für die Urlauber die Frage, ob die gebuchten Reisen wie geplant stattfinden. Zwar gab es bislang etwa im Vergleich zur saisonalen Grippe wenig Todesfälle, dennoch zeichnet sich der Virus durch seine rasante Verbreitung als besonders gefährlich aus.

Auch das Deutsche Auswärtige Amt hat inzwischen für die komplette Provinz Hubei eine Teilreisewarnung ausgesprochen. Zudem sind zahlreiche touristische Attraktionen komplett gesperrt, darunter die touristischen Highlights wie die verbotene Stadt, die Große Mauer etc.

In einer reiserechtlichen Bewertung liegt damit ein unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstand vor, der eine Reise in die betroffenen Regionen erheblich beeinträchtigt.

Reiseveranstalter reagieren

Zahlreiche Reiseveranstalter haben bereits eigenständig reagiert und die Reisen entweder komplett gestrichen oder kostenfreie Umbuchungen angeboten. Die Fluggesellschaft British Airways hatte als erste sämtliche Flüge von und nach China gestrichen. Auch die Deutsche Lufthansa folgte inzwischen dem Beispiel.

Ein Pauschalreisender kann aber ohnehin jederzeit den Rücktritt einer Reisebuchung erklären. Wenn dann, wie hier, unvermeidbare außergewöhnliche Umstände vorliegen, kann der bezahlte Reisepreis vollständig zurückverlangt werden. Die Auszahlung muss dann binnen 14 Tagen folgen.

Andere Landesteile und Invidualreisende

Anders sieht es aus, wenn Reisen in andere (von der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes nicht betroffene) Regionen gebucht sind.

Mehr Informationen finden Sie direkt auf unserer Homepage:

https://www.karimi.legal/2020/01/coronavirus-was-reisende-jetzt-wissen-muessen/

Was können wir für Sie tun?

Für weitere Fragen im Reiserecht stehen wir Ihnen in der Kanzlei karimi Rechtsanwälte gern zur Verfügung. Wenn Sie eine kurzfristige Beratung wünschen, können Sie eine verbindliche Erstberatung im Reiserecht für nur 39 Euro (inkl. MwSt.) direkt über unser Partner-Portal über diesen Link bestellen: https://www.legalroos.com/produkt/erstberatung-reiserecht/

Wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück.

Ihr Rechtsanwalt Karimi


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