Cosma-Gruppe: Anwälte prüfen Schadensersatzmöglichkeiten für Anleger in alle Richtungen!

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Schlechte Nachrichten für Anleger der Cosma-Gruppe:

Nachdem die Staatsanwaltschaft bereits seit einiger Zeit wegen Betrugsverdachts gegen mehrere Verantwortliche des Unternehmens ermittelt hatte und eine Person sogar in Untersuchungshaft genommen wurde, stellten inzwischen auch diverse Cosma-Firmen im Dezember 2016 Insolvenzantrag.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg weisen darauf hin, dass betroffene Anleger der Cosma-Gruppe somit vermutlich einem hohen Verlust ins Auge sehen müssen, der bis zum Totalverlust reichen könnte, da über das Insolvenzverfahren höchstens ein Teil des Schadens reguliert werden kann.

Ein schwerer Schlag für die Anleger des Unternehmens, das mit folgenden Worten Anleger geworben hat:

„Träume realisieren, Ziele verwirklichen:

Die Cosma Deutschland AG steht für eine fortschrittliche und noch nie da gewesene Art der Dienstleistung“.

Von den Anlegergeldern sollte dabei ein großer Teil in Gold angelegt werden und ein weiterer Teil in andere Anlagen wie Aktien und Anleihen fließen, teilweise sollte eine garantierte Rendite von bis zu 8 % erwirtschaftet werden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB weist Geschädigte darauf hin, dass Geschädigte ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden sollten, sobald dies möglich ist, aber auch weitere Schritte zur Schadensregulierung unternommen werden sollten, z.B. eventuelle Ansprüche gegen die Verantwortlichen oder Vermittler geprüft werden sollten.

In vielen Fällen, die immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden müssen, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner mbB z.B. gute Chancen gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage bestehen, da die Vermittler in diversen Fällen ihre Pflicht zur Plausibilitätsprüfung nicht ordnungsgemäß nachgekommen sein dürften.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB haben dabei bereits Erfahrung mit Anbietern von Gold-Anlagen und konnten hierbei bereits diverse gerichtliche Erfolge erzielen.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner mbB hierzu: „Das Geschäftsmodell bei Cosma erinnert mich stark an das Geschäftsmodell eines weiteren Goldanbieters, nämlich der ebenfalls inzwischen insolventen Berliner BWF-Stiftung. Auch hier wurden Anlegern teilweise hohe Renditen von ca. 8 % und mehr „garantiert“, wobei völlig unklar war, wie die hohen Renditen bei teilweise bereits fallendem Goldpreis erzielt werden sollten“.

In Sachen BWF-Stiftung z.B. konnten Dr. Späth & Partner auch bereits diverse Urteile gegen die Vermittler der BWF-Anlage erstreiten:

So hat z.B. mit einem aktuellen, noch nicht rechtskräftigen, Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Dezember 2016 das LG Frankenthal den dortigen Anlageberater der BWF-Anlage zum vollständigen Schadensersatz in Höhe von 13.100,- € sowie 40.000,- € an die dortigen beiden Kläger verurteilt, Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung, weil laut LG Frankenthal den dortigen Klägern vom Berater keine Hinweise auf das Ausfallrisiko erteilt wurde und der Berater nicht die Plausibilität der Anlage geprüft hatte.

Auch in anderen Fällen der BWF-Stiftung konnten Dr. Späth & Partner bereits eine gerichtliche Rückabwicklung erstreiten:

So hatte z. B. in einem von Dr. Späth & Partner betreuten Verfahren mit Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Bernau, Az. 10 C 920/15 eine Vermittlerin der Anlage der BWF-Stiftung, die auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde, die Schadensersatzansprüche einer Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, in Höhe von ca. 3.700,- € vollständig anerkannt.

Eine andere Anlegerin, die von Dr. Späth & Partner vertreten wurde, und für die von Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Frankfurt/Oder mit – rechtskräftigem Urteil – von Mitte Juni 2016 Schadensersatz erstritten wurde, hat die Schadensersatzsumme von der dortigen BWF-Vermittlerin, nämlich den Betrag in Höhe von 15.000,- €, ebenfalls inzwischen zu 100 % ausbezahlt bekommen!

Nach Ansicht von Dr. Walter Späth „bestehen in den Fällen BWF-Stiftung und Cosma-Gruppe viele Parallelen und Anleger können meiner Ansicht nach von den positiven Gerichtserfahrungen im Fall BWF-Stiftung profitieren, da sich diverse Parallelen auftun. Leider ist auch zu befürchten, dass sich unter den Goldanbietern noch zahlreiche schwarze Schafe befinden, so dass ich in der nächsten Zeit noch mit diversen weiteren Pleiten rechne.“

Nach Ansicht von Dr. Walter Späth „dürften auch bei der Cosma-Gruppe in vielen Fällen, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, die Berater der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfungspfllicht nicht in ausreichendem Umfang nachgekommen, weshalb oftmals gute Chancen auf Schadensersatz bestehen sollten.“

Dies unter allem deshalb, weil viele Anleger der Cosma-Gruppe nur an einer sicheren Anlage interessiert waren, und die versprochene Rendite nicht sicher zu erwarten war.

In vielen Fällen lohnt sich daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB eine Überprüfung, ob sich Anleger der Cosma-Gruppe bei ihrem Vermittler schadlos halten können, es sollte keine wertvolle Zeit mehr verloren werden, weil bei der Vollstreckung ds Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Betroffene Anleger können sich der Interessengemeinschaft „Cosma-Gruppe“ anschließen, die von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ins Leben gerufen wurde, für Geschädigte ist die Mitgliedschaft kostenlos.


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